Aktien als Quotenvermächtnis

8. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jura-Interessent
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Aktien als Quotenvermächtnis

Hallo,

im vorliegenden Fall ist es so, dass ein alleiniger Erbe das Testament vollstreckt und die Vermächtnisnehmer Quoten des Vermögens bekommen. Zu diesem Vermögen gehören maßgeblich Aktien. Im Testament wurde nur die Quote festgelegt, jedoch nicht geschrieben in welcher Form ( Anteil des Vermögens in Geld oder Anteil des Vermögens in Aktien) diese vermacht werden soll.

Das Interesse der Vermächtnisnehmer ist, die Aktien zu erhalten, die zum Todeszeitpunkt Teil des Vermächtnisses gewesen wären. Haben Sie darauf einen Anspruch? Zb100 Aktien der Firma X und 200 Aktien der Firma Y?

Oder kann der Erbe einfach den Wert der Aktien zum Todeszeitpunkt feststellen und Bargeld auszahlen?

-- Editiert von Jura-Interessent am 08.09.2020 12:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Meines Wissens ist es nicht möglich einzelnen Aktien von einem Depot in ein anderes zu transferieren (zumindest bei den mir bekannten Depots).
Dementsprechend kann der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch nur realisieren indem er sich die Aktien auszahlen lässt und ggf. wenn er denn so will von dem Geld neue Aktien kauft.

Bzgl. des zugrunde legenden Wertes bin ich mir nicht sicher, ob dies der Wert beim Tode des Erblassers ist oder der entsprechende Wert zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs des Vermächtnisnehmer oder ggf. auch der Wert bei Verkauf der Aktien.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Meines Wissens ist es nicht möglich einzelnen Aktien von einem Depot in ein anderes zu transferieren (zumindest bei den mir bekannten Depots).

Selbstverständlich ist das möglich.
Die Aktien sind Eigentum des Depotbesitzers, er kann jederzeit darüber verfügen und hat einen Herausgabeanspruch. Auch auf einen Teil der Aktien.
Wenn er nun sagt: "Von meinen 1000 VW-Aktien transferieren Sie bitte 200 Aktien an mein neues Depot bei der Konkurrenzbank ABC", dann hat die Depot-führende Bank das auszuführen.

Bei einer Erbschaft kann ebenfalls selbstverständlich ein Wertpapier-Depot in Teilen zu den Depots von mehreren Erben transferiert werden. Wäre ja auch ziemlich blöd, wenn das nicht ginge.

Er muß hier nur mit der Depot-führenden Bank darüber sprechen, daß es weder ein Verkauf noch eine Schenkung der Aktien ist, sondern die Abwicklung eines Erbes und es entsprechende Vermächtnisse des Erblassers gibt.

-- Editiert von eh1960 am 08.09.2020 13:16

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jura-Interessent
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Besonders wichtig ist mir die Frage, ob der Vermächtnisnehmer eines Quotenvermächtnisses, bei welchem Aktien enthalten sind, einen Anspruch darauf hat, die Aktien zu erhalten und nicht deren Gegenwert. In diesem Fall möchte der Vermächtnisnehmer die Aktien.

Sollte er darauf keinen Anspruch haben und der Erbe, welcher das Testament vollstreckt, den Gegenwert auszahlen wollen, dann wäre natürlich die Frage welcher Wert zugrunde gelegt wird. Der Anschaffungswert, der Wert am Todestag oder der Wert am Tag der Auszahlung. Diese Frage ist also durchaus interessant, aber erst an zweiter Stelle. Ich würde mich freuen wenn jemand hierzu etwas wüsste.

0x Hilfreiche Antwort

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