Hallo Gemeinde,
ich bin dabei ein Testament zu machen. Ich habe drei Kinder, davon 2 aus jetziger Ehe und ein Kind (A) aus einer vorigen Beziehung.
Eigentlich steht nach meinem Tod meiner Frau pauschal 1/2 und jedem Kind 1/6 meines Nachlasses zu. Das läuft aber darauf hinaus, dass nach dem Tod meiner Frau nur noch die beiden leiblichen Kinder erben und so real mehr von meinem ursprünglichen Nachlass erhalten, als das Kind A.
Aus diesem Grund stelle ich mir vor, dass ich das Kind A im Testament mit 2/6 und die anderen Kinder mit je 1/6 jeweils als Quote bedenke. Meine Frau würde dann allerdings nicht 1/2 des Nachlasses erhalten, sondern nur noch 1/3. Sie wäre mit diesem Vorgehen einverstanden. Ich frage mich nur, wie ich es geschickt mache das das Testament so durchgesetzt werden kann ohne direkt einen externen Testamentverwalter einsetzen zu müssen.
Kann ich im Testament einen Erben mit der Abwicklung des Testaments beauftragen ohne das dieser förmlich Testamentsverwalter wird?
Was haltet ihr insgesamt von diesem Vorgehen?
Sonnige Grüße aus dem Schwarzwald
Alleinerbe, Vermächtnis
1. Mai 2024
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2024 | 11:48
Von
Status: Lehrling (1005 Beiträge, 237x hilfreich)
Alleinerbe, Vermächtnis
#1
Antwort vom 1. Mai 2024 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat :Ich frage mich nur, wie ich es geschickt mache das das Testament so durchgesetzt werden kann ohne direkt einen externen Testamentverwalter einsetzen zu müssen.
Welches Problem sollte denn entstehen? Ich kann keinen Grund fürs das Einsetzen eines Testamentsverwalters erkennen.
Zitat :Kann ich im Testament einen Erben mit der Abwicklung des Testaments beauftragen ohne das dieser förmlich Testamentsverwalter wird?
Nein
Zitat :Was haltet ihr insgesamt von diesem Vorgehen?
Nichts, auch bzgl. der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.
Wenn ich in der Situation wäre würde ich ohnehin völlig anders vorgehen.
Du solltest Dich daher erst einmal über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, die es in so einem Fall gibt. Ich würde daher den Gang zum Notar empfehlen.
#2
Antwort vom 1. Mai 2024 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128821 Beiträge, 41131x hilfreich)
Auch ich würde hier den Gang zum Notar empfehlen, denn bei solch wichtigen Angelegenheiten sollte man als Unkundiger nicht selber agieren. Da sind zu schnell nicht korrigierbare Fehler entstanden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Mai 2024 | 13:00
Von
Status: Lehrling (1005 Beiträge, 237x hilfreich)
Ich denke, ich habe die Überschrift falsch gewählt, weil ich ursprünglich einen anderen Gedanken hatte.
Eine Quote, zum Beispiel 1/6 des Nachlasses ist eigentlich kein Vermächtnis sondern ein Erbe, oder sehe ich das falsch? Das heißt es gibt kein Vermächtnis.
Und zudem gibt es keinen Alleinerben in diesem Fall. Ich kann es leider nicht mehr korrigieren.
#4
Antwort vom 1. Mai 2024 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat :Eine Quote, zum Beispiel 1/6 des Nachlasses ist eigentlich kein Vermächtnis sondern ein Erbe, oder sehe ich das falsch?
Das ist richtig.
Zitat :Und zudem gibt es keinen Alleinerben in diesem Fall.
Das ist auch richtig.
Beides ändert aber an den bisherigen Antworten nichts. Ich hatte dies bei meiner Antwort bereits berücksichtigt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.866
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten