Hallo, mein Mann und ich haben ein Haus gekauft und keine Kinder. Wie setzen ein Testament auf um uns gegenseitig als Alleinerbe einzusetzen. Fall 1: einer von uns stirbt und möchte alleine das Haus weiter bewohnen. Müssen wir dann den Pflichteil auszahlen? An Eltern oder Geschwister, bzw. Neffen und Nichten?
Fall 2: einer von uns stirbt und möchte das Haus verkaufen und dann eine Wohnung beziehen, zur Miete oder als Eigentum. Wie verhält es sich dann mit dem Pflichtteil?
Alleinerbe Immobilienverkauf
17. Februar 2019
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Frage vom 17. Februar 2019 | 14:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe Immobilienverkauf
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Februar 2019 | 18:06
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:einer von uns stirbt und möchte alleine das Haus weiter bewohnen. Müssen wir dann den Pflichteil auszahlen?
Die Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/8 in bar, den diese innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Alleinerben geltend machen können (aber nicht müssen). Dieser Anspruch muss aktiv eingefordert werden.
Zitat:Die Eheleute sollten beim Berliner Testament auch Schlusserben angeben, dann ist alles geklärt und es gibt vielleicht keinen Streit.
Das sehe ich nicht so. Wenn sich die Ehegatten "nur" als Alleinerben einsetzen (das ist übrigens kein "Berliner Testament"), obliegt es dem Überlebenden die Erbfolge auf sein Ableben zu bestimmen.
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