Hallo,
ich wurde von meiner Mutter als Alleinerbe eingesetzt.
Nachdem Sie Ende letzten Jahres verstorben ist begann der ganze Mist. Ich hatte Ihr zu Lebzeiten schon gesagt, dass ich mit dem Testament von ihr nicht einverstanden war. Ich Soll nun ein Haus erben mit allen Restschulden und in 8 Jahren meine beiden Brüder ausbezahlen. Ich habe leider aus der Trauer heraus damals dem Erbgericht meine Zustimmung gegeben, dass ich das Alleinerbe antrete. Nun suche ich einen Weg um dort raus zu kommen, denn wenn man alle Kosten überschlägt, verschulde ich mich über Jahrzehnte. Im Grunde genommen will ich garnichts haben. Kein Haus, kein Vermögen, Keine Schulden. Ich will nur raus aus der ganzen Erbsache.
Kann ich das Erbe im Nachinein noch ausschlagen?
Ein Erbschein ist noch nicht vom Gericht gekommen.
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Alleinerbe - Kann ich das Erbe im Nachinein noch ausschlagen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#Ich Soll nun ein Haus erben mit allen Restschulden und in 8 Jahren meine beiden Brüder ausbezahlen.#
Deine Brüder können ihren Pflichtteilsanspruch von je 1/6 innerhalb 3 Jahren geltend machen und die sofortige Auszahlung verlangen.
#Kann ich das Erbe im Nachinein noch ausschlagen?#
Nein.
#Ein Erbschein ist noch nicht vom Gericht gekommen. #
Hast du einen Erbschein beantragt?
Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.
Ob es möglich ist, die Annahme der Erbschaft anzufechten wage ich zu bezweifeln. Eine weitere Möglichkeit bei Überschuldung des Erbes wäre die Beantragung der Nachlassinsolvenz. Ob dies das Monaten noch möglich ist?
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Haus verkaufen, Schulden abzahlen und vom Rest den Brüdern den Pflichtteil.
Du benötigst den Erbschein, damit du das Grundbuch (kostenfrei) umschreiben kannst.
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quote:
in 8 Jahren meine beiden Brüder ausbezahlen
Dann wird doch was übrigbleiben, sonst geht dat net.
Wo ist also das Problem? Nur der bissle Verwaltungskram?
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" Gruss aus Offenbach"
Wieso müssen die Geschwister erst in 8 Jahren ausgezahlt werden und in welcher Höhe?
Was ist das Grundstück denn jetzt abzgl. der Belastungen wert? Bzw hat denn das Grundstück unterm Strich derzeit einen höheren Wert als die Belastungen.
Sollen sie noch 8 Jahre Schulden minimieren die beim auszahlen nicht berücksichtigt werden sollen?
Oder war das Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls schlichtweg überschuldet?
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Das Problem ist, dass einer meiner Brüder Wohnrecht auf Lebenszeit in der Hauptwohnung des Hauses hat. Das heißt. Ich muss das Haus "zusammenhalten", alle Reparaturen durchführen und kann es durch das Wohnrecht eig. nicht verkaufen.
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Leider gehen Sie nicht auf die Fragen ein.
Es ist weiterhin unklar weshalb sich in 8 Jahren etwas ändert oder eine Auszahlung ansteht.
Es fehlen auch die erbetenen Angaben zum Wert des Grundstücks (insbesondere Überschuldung oder nicht).
Vielleicht weiß ja ein anderer mit Ihren wenigen Angaben etwas anzufangen. Ich jedenfalls nicht. Mir bleibt also nur Ihnen viel Glück zu wünschen.
P.S.
Das mit dem Wohnrecht ist ein selbstverständlich ein Malus beim Verkauf. Ohne weitere Ausführungen aber hilft das nicht weiter.
Ein großes Wohnhaus mit einem Wert von z.B. 1.000.000,- lässt sich auch mit Wohnrecht für eine einzelne Wohnung verkaufen (mit entsprechenden Abschlag).
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Und wieso hat dann der Bruder nicht das Haus geerbt, wenn er sowieso dort wohnt?
Eigentlich musst du nichts machen als Eigentümer des Hauses, denn dein Bruder ist ja kein Mieter.
Mensch ihr seid doch Erwachsen, setzt euch an einen Tisch und findet eine Lösung.
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