Hallo, hier meine Frage:
Die Eltern meines Mannes sind beide verstorben. Im Testament ist mein Mann der Alleinerbe und muß seinen 4 Geschwistern je 9000 Euro auszahlen. Die Kinder sind sich alle einig und hätten am liebsten, wenn das Haus verkauft und der Erlös an alle 5 zu gleichen Teilen ausbezahlt wird. Kann man das Testament annullieren lassen?
Wenn mein Mann das Erbe annimmt und innerhalb 10 Jahren verkauft, soll der Erlös an alle gerecht verteilt werden. Was ist dann mit den evt. schon ausbezahlten 9000 Euro? Werden diese dann auf den Verkaufsbetrag angerechnet?
Das Haus ist übrigens nicht viel wert, es ist ziemlich alt und müßte total renoviert werden. Wert hat nur das 600 gm große Grundstück.
Wenn mein Mann das Erbe ausschlägt, steht ihm dann der Pflichtteil zu oder bekommt er gar nichts?
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"vielen Dank M.H."
Alleinerbe - Kann man das Testament annullieren lassen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo M.H.,
ob die 9000€ angerechnet werden oder nicht, hängt von dem genauen Worlaut des Testaments ab. Denkbar sind beide Alternativen.
Wer das Erbe ausschlägt verzichtet auf den Erbanspruch komplett, d.h. auch auf den Pflichtteil
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""
Ich verstehe Dein Problem überhaupt nicht. Das Testament ist doch völlig in Ordnung und steht der Einigung zwischen den Kindern doch nicht entgegen.
Wenn mein Mann das Erbe annimmt und innerhalb 10 Jahren verkauft, soll der Erlös an alle gerecht verteilt werden.
Das ist doch genau das, was Ihr wollt. Warum sollte das Testament annuliert werden? Bei einer gerechten Verteilung werden die 9000€ natürlich angerechnet.
Warum sollte Dein Mann das Erbe ausschlagen? Er würde in dem Fall den Pflichtteil bekommen, das heißt er würde mindestens auf die Hälfte des Erbes verzichten.
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Nochmal zur Frage, ob die 9000 Euro angerechnet werden:
Der genaue Wortlaut im Testament:
Das Haus mit Grundatück soll unser Sohn W. bekommen mit der Bedingung, daß er an die anderen 4 Geschwister je 9000 Euro auszahlt. Er darf das Haus 10 Jahre nicht verkaufen. Tut er es trotzdem, so ist er verpflichtet, nach Abzug seiner Ausgaben sowie größere Reparaturen od. Umbau, gerecht zu teilen.
Werden in diesem Fall die bereits bezahlten 9000 Euro beim Verkauf angerechnet?
Nochmal zur Frage, ob die 9000 Euro angerechnet werden:
Der genaue Wortlaut im Testament:
Das Haus mit Grundatück soll unser Sohn W. bekommen mit der Bedingung, daß er an die anderen 4 Geschwister je 9000 Euro auszahlt. Er darf das Haus 10 Jahre nicht verkaufen. Tut er es trotzdem, so ist er verpflichtet, nach Abzug seiner Ausgaben sowie größere Reparaturen od. Umbau, gerecht zu teilen.
Werden in diesem Fall die bereits bezahlten 9000 Euro beim Verkauf angerechnet?
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"vielen Dank M.H."
Nein, die 9000,- Euro werden nicht angerechnet!
Steht doch so im Testament, oder?
Ihre eigenen Kosten können Sie aufrechnen, sonst: Pech.
Vermieten Sie doch die Hütte um ein Geringes, dann spränge vielleicht noch was raus.
Die Anrechnung der 9000€ ist doch gerecht oder was würdest Du sonst unter gerecht zu teilen
verstehen. Außerdem ist explizit erwähnt, dass er seine Ausgaben abziehen kann.
Da die Geschwister sich alle einig sind, besteht doch gar kein Problem. Ein Verkauf wollten die Eltern sicher vermeiden. Er widerspricht aber nicht dem Wortlaut des Testamentes.
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