Der Erblasser hat einen Erbvertrag hinterlassen.
Der Erblasser hatte vier Kinder, zum Zeitpunkt an dem der Erbvertrag erstellt worden ist, haben Kinder A, B und C einen Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben.
Kind A ist vorverstorben.
Jetzt trifft der Erbfall ein.
Kind D wird als Alleinerbe genannt und erhält Hausgrundbesitz als alleiniges Eigentum (dieses wurde schon vor einigen Jahren überschrieben), der Erblasser ordnet für Kinder A, B und C ein Vermächtnis an. Aus dem Nachlass des Überlebenden sollen A, B und C eine gleiche Geldsumme erhalten.
Hier wurde vermerkt, das der Anteil eines Vorversterbenden an dessen Abkömmlinge gehen soll.
Weiterhin wird Kind D im Erbvertrag verpflichtet, an seine Geschwister den gesamten beweglichen Nachlass, "also alles was sich neben dem Hausgrundbesitz im Nachlass befindet" zu je 1/3 an Geschwister herauszugeben.
Soweit verständlich, das Kinder von Kind A an dessen Stelle treten und sein Vermächtnis über den Geldanteil erhalten.
Ebenso verständlich nach §2160 BGB
das weiteres Vermächtnis (gesamter beweglicher Nachlass) von Kind A unwirksam geworden ist.
Kindern B und C ist es freigestellt eine interne andere Regelung zu vereinbaren und Kinder von Kind A mit an weiterem Vermächtnis teilhaben zu lassen.
Fragen:
Die Geldsumme wird aus dem Spar-, Bankguthaben des Erblassers gezahlt, ist das richtig?
Wem steht das danach noch vorhandene Guthaben auf dem Sparbuch zu? Dem Alleinerben oder den Kindern B und C?
Wenn bei Annahme des weiteren Vermächtnis des beweglichen Nachlasses eine Geldsumme gefunden wird, wem gehört dieses, ist Kind D zur Herausgabe an Kinder B und C verpflichtet?
Alleinerbe mit Vermächtnisnehmer
17. Juli 2018
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Frage vom 17. Juli 2018 | 12:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe mit Vermächtnisnehmer
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