Alleinerbe oder Pflichtteil?

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cyron
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe oder Pflichtteil?

Mein Partner war ursprünglich von seinen Eltern als Alleinerbe eingesetzt. Dann kam die Testamentseröffnung nachdem auch der Vater verstorben war. Dieser hat das Gesamtvermögen Grundstück und Immobilie durch Schenkungen vor 14 bzw. 4 Jahren unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Geschwister meines Partners übertragen.
1.) Macht es Sinn die letzte Schenkung anzufechten?
2.) Bleibt meinem Partner nur die Pflichtteilesergänzung?
Weiss jemand Rat?
Im voraus herzlichen Dank

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"Haberschmidt F."




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Grundsätzlich kann jeder zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was er will. Solange kein förmlicher Erbvertrag vorliegt, kann auch ein Testament von heute auf morgen ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Wieso sollte die letzte Schenkung überhaupt anfechtbar sein?

Der Mindestanspruch in Form des Pflichtteils des Sohnes ist davon natürlich unberührt. Der Wert der letzten Schenkung (4 Jahre zurückliegend) müßte bei der Berechnung der Grundlage des Pflichtteils einbezogen werden.

-- Editiert von Felix27 am 05.10.2004 11:04:59

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#2
 Von 
Cyron
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es liegt ein förmlicher Erbvertrag zu Gunsten meines Partners vor! Dieser wurde zu Lebzeiten des Vaters auch nicht widerrufen.

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Im Prinzip kann der Erblasser auch bei einem Erbvertrag zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügen (§ 2286 BGB ).

Die Grenze ist da erreicht, wo "in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht [wird]" (§ 2287 BGB ). Diese kann dann zurückgefordert werden.

Inwieweit das nun der Fall war und vor allem auch nachweisbar ist, ist eine andere Frage, die von den sprichwörtlichen Umständen des Einzelfalls abhängt. Dein Partner sollte wegen dieser Problematik am besten eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.

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