Ein Erblasser hat seine nachgeheiratete Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt. Die vier leiblichen Söhne sollen laut Testament "nichts erhalten". Das Nachlaßgericht schreibt, die Söhne seien "enterbt" und hätten möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch.
Der Nachlaß ist allerdings hoffnungslos überschuldet. Die Alleinerbin schlägt daraufhin die Erbschaft aus.
Wie geht das denn jetzt weiter?
Müssen die Söhne nun auch die Erbschaft ausschlagen?
Was ist mit den Enkeln und Urenkeln des Erblassers? Kommen die nun als Erbe in Frage?
Dann gibt es noch Verwandte des Erblassers (einen Bruder und eine Schwester), die ebenfalls Kinder haben.
Vielen Dank für eine erste Abschätzung.
Alleinerbe schlägt Erbschaft aus, wie ist weitere Erbfolge
28. Dezember 2022
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Frage vom 28. Dezember 2022 | 16:24
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 4x hilfreich)
Alleinerbe schlägt Erbschaft aus, wie ist weitere Erbfolge
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2022 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
ZitatMüssen die Söhne nun auch die Erbschaft ausschlagen? :
Wenn sie ausdrücklich enterbt wurden, dann müssen sie das nicht. Wenn sie nur indirekt dadurch enterbt wurden, dass die Frau Alleinerbin geworden ist, dann müssen sie ausschlagen.
ZitatWas ist mit den Enkeln und Urenkeln des Erblassers? Kommen die nun als Erbe in Frage? :
Ja, sie kommen als Erben in Frage, jedoch reicht es, wenn sie ausschlagen, sobald sie vom Nachlassgericht über ihre Erbenstellung erfahren haben.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2022 | 13:08
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 4x hilfreich)
Jepp, Danke dafür
Und jetzt?
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