Alleinerbe vs Vorausvermächtnis

9. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)
Alleinerbe vs Vorausvermächtnis

Hallo Forum,

Wieviel Sicherheit bietet ein Vorausvermächtnis, um den letzten Willen zu festigen?-

Hier die Situation....

Herr A und Frau B sind verheiratet, haben vier Kinder und sechs Enkelkinder, alles leibliche Abkömmlinge. A + B lassen vom Notar ein Testament schreiben, das war vor 25 Jahren.. Das Testament ist in folgender Reihenfolge geschrieben. Unter 1. setzen Sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Unter 2. geben Sie ein Grundstück als Vorausvermächtnis an 2 der 6 Enkelkinder, weil die anderen Kinder bereits etwas erhielten. Unter 3. das Haus als Erbe an alle sechs Enkel. Unter 4. steht, dass der Überlebende jederzeit das Testament ändern kann.

Frau B verstarb vor 11 Jahren und alle Nachkommen sahen Herr A als Alleinerben. Keiner der Kinder forderte etwas.
Im Laufe der 11 Jahre überschrieb Herr A einen Teil seines grossen Grundstücks an die Tochter, damit sie darauf bauen kann. Ebenfalls räumte er einem Sohn Wohnrecht ein. Beides im Grundbuch des Hauses eingetragen.
Herr A hatte einem Enkel das Nutzungsrecht auf das unter 2. notierte Grundstück und eine Garage an seinem Haus schriftlich erteilt/ geschrieben. Im Grundbuch wurde keinerlei Eintrag bezüglich dem Nutzrecht vorgenommen

Herr A wird vor 2 Jahren krank. Er kam vor 5 Monaten ins Pflegeheim und erhielt einen Betreuer. Den Betreuer schreibt das Grundstück zum Verkauf aus um die Pflegekosten zu sichern.

Ein Enkel erkundigt sich beim Notar bezüglich dem unter 2. genannten Vorausvermächtnis. Der Notar rät den Verkauf zu stoppen und eine Vermögens- oder Nachlassprüfung anzustreben. Der Enkel informierte den Betreuer und dieser stoppte vorerst den Verkauf.
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Wie funktioniert solch eine Prüfung und durch wen ?-
Was kann nun passieren ?-

Ist es möglich, dass ein Vorausvermächtnis den Verkauf verbietet ?-
Kann der Alleinerbe mit dem Vorausvermächtnis „machen was er will" wie mit einem Erbe ?-
Hätten die 2 Enkelkinder das Vorausvermächtnis nach dem Tod von Frau B verlangen können ?-
Bringt das schriftliche Nutzungsrecht auf das Grundstück etwas ?-



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-- Editiert Null Plan am 09.09.2011 17:34

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