Alleinerbin - kein Testament. Erbschein ?

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
spikes_ziege
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbin - kein Testament. Erbschein ?

Hallo zusammen. Ich bitte um Hilfe in folgendem Fall:
Ein Mann ist gestorben und hinterlässt Vermögen auf mehreren Konten bei verschiedenen Banken, sowie ein Haus mit Grundstück. Er war 78 Jahre alt und hatte, aus Angst man würde ihm sein Erspartes wegnehmen auch nie Rente beantragt. Also, ein "komischer Kauz". Seine Ehefrau ist die einzige Verwandte. Es existiert kein Testament. Auch durfte sie zwar Geld von den Konten abholen, hatte aber darüber hinaus keine Vollmachten. Eine Bank wollte jetzt sogar eine Unterschriftserneuerung vom Mann. Die Dame traute sich nicht zu sagen, dass ihr Mann vor 6 Wochen verstorben ist. Folgende Fragen stellen sich nun:
1. Benötigt die alte Dame einen Erbschein ?
2. Wenn ja, ist eine eidesstattliche Versicherung , abgegeben bei einem
Notar, ausreichend ?
3. Wenn nicht, wo muss sie sich hinwenden ?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Hallo,

warum traut sie sich denn nicht zu sagen, dass ihr Mann verstorben ist? Wie soll die Bank denn sonst feststellen, dass sie als Erbin über die Konten verfügen darf?

Sie wird wohl einen Erbschein brauchen; der Totenschein dürfte nichtausreichen, weil sie z. b. ja auch enterbt sein könnte. Von wem der Erbschein ausgestellt ist, kann dir sicher hier gleich noch jemand schreiben.

Grüße, Heike

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Bank ist verpflichtet, den Tod des Mannes an das Finanzamt unter Angabe der Konten zu melden (wegen Erbschaftssteuer).
Ich hoffe, die Frau hat eine Vollmacht über den Tod hinaus. Dann kann sie der Bank gegenüber eine "Freihalte-Erklärung" unterschreiben, damit sie über das Geld verfügen kann.
Die Freibeträge bezüglich der Erbschaftssteuer sind für Ehefrauen ja recht hoch.
Allein aus Gründen der Immobilien-Grundbucheinträge, benötigt sie einen Erbschein (Amtsgericht).

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#3
 Von 
spikes_ziege
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiss nicht, warum sie es nicht gleich der Bank mitgeteilt hat. Sie hatte wohl Angst, sie würde dann kein Geld mehr bekommen. Ich werde mit ihr zum Amtsgericht gehen. Vielen Dank für die beiden netten Antworten und alles Gute.:)

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