Alleinerbin .wer muss die Kinder suchen.

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
elasigi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Alleinerbin .wer muss die Kinder suchen.

Die Kinder meines Mannes ( bin in seinem Testament als Alleinerbin gesetzt) sollten die PflIchteile von mir erhalten.Die beiden Kinder leben im EU-Ausland. Leider für mich nichtauffindbar. Welche Behörde sollte seine Kinder über den Tod des Vatters informieren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ist unnötig.
Der Pflichtteil ist erst fällig, wenn er von den Kindern gefordert wird.
Dazu habe sie ab Kenntnis vom Todesfall drei Jahre Zeit; insgesamt aber höchstens dreißig Jahre ab Todesfall.

Wenn du ihnen den Betrag auf jeden Fall zukommen lassen willst, kannst du es beim Amtsgericht hinterlegen - einen behördlichen Suchdienst gibt es aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elasigi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist meine Berechnung richtig?

Das Haus ( Grundbucheintragung je 50%) Wert ca.400 000 € und noch mit 100 000 € Bei der Bank belastet,
also kann man das Haus mit 150 000 € als Erbmasse bewerten, davon 1/2 für mich und für die enterbten Kinder je 1/8.
die beiden Kinder sollen zusammen 37 500€ erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
davon 1/2 für mich


Warum 1/2? Du bist doch Alleinerbin.

Zitat:
Kinder je 1/8.
die beiden Kinder sollen zusammen 37 500€ erhalten.


Richtig

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