Die Kinder meines Mannes ( bin in seinem Testament als Alleinerbin gesetzt) sollten die PflIchteile von mir erhalten.Die beiden Kinder leben im EU-Ausland. Leider für mich nichtauffindbar. Welche Behörde sollte seine Kinder über den Tod des Vatters informieren?
Alleinerbin .wer muss die Kinder suchen.
4. September 2017
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Frage vom 4. September 2017 | 13:32
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Alleinerbin .wer muss die Kinder suchen.
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. September 2017 | 16:47
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Das ist unnötig.
Der Pflichtteil ist erst fällig, wenn er von den Kindern gefordert wird.
Dazu habe sie ab Kenntnis vom Todesfall drei Jahre Zeit; insgesamt aber höchstens dreißig Jahre ab Todesfall.
Wenn du ihnen den Betrag auf jeden Fall zukommen lassen willst, kannst du es beim Amtsgericht hinterlegen - einen behördlichen Suchdienst gibt es aber nicht.
#2
Antwort vom 4. September 2017 | 22:05
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist meine Berechnung richtig?
Das Haus ( Grundbucheintragung je 50%) Wert ca.400 000 € und noch mit 100 000 € Bei der Bank belastet,
also kann man das Haus mit 150 000 € als Erbmasse bewerten, davon 1/2 für mich und für die enterbten Kinder je 1/8.
die beiden Kinder sollen zusammen 37 500€ erhalten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. September 2017 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:davon 1/2 für mich
Warum 1/2? Du bist doch Alleinerbin.
Zitat:Kinder je 1/8.
die beiden Kinder sollen zusammen 37 500€ erhalten.
Richtig
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