Hallo und guten Tag
Mein Mann ist unerwartet plötzlich im Alter von 57 Jahren verstorben.
Er hinterlässt 2 leibliche Kinder:
ein nichteheliches aus einer früheren Beziehung, 19 Jahre, Abiturientin
und ein eheliches, unseren gemeinsamen Sohn, 15 Jahre, Schüler
Es existiert kein Testament.
Ich weiß, daß wir zu dritt jetzt eine Erbengemeinschaft sind und ich erstelle aktuell eine grobe Übersicht über die Ermasse, also was für Zahlungen noch zu erwarten und was für Kosten davon zu begleichen sind, wie die Beerdigung usw
So weit, so gut.
Mein Mann war Alleinverdiener und sorgte für unseren Familienunterhalt.
Er war seit Juli 2022 schwer erkrankt und im Krankengeldbezug.
Ersparnisse sind daher aufgebraucht.
Gibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann?
Ich weiß, was jetzt alles beantragt werden muss, von Witwen- und Halbwaisenrente, über Wohngeld bis zum Bürgergeld, was wir wohl jetzt in Anspruch nehmen müssen.
Aber es dauert eben, wie es eben dauert.
Die Sterbeurkunden habe ich heute erhalten.
Aber wovon sollen wir bis dahin leben?
Ich habe große Bedenken, in eine Existenzangst zu rutschen.
Ich danke schön vorab herzlich allen Ratgebenden hier
Grüßken
Milian 253
Alleinverdiener stirbt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Mein Beileid!
ZitatErsparnisse sind daher aufgebraucht. :
Gibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann?
Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, was ist dann überhaupt noch als Erbmasse vorhanden?
Auch mein Beileid.
Ich weiß dass sie es in der aktuellen Situation sehr schwer haben, den Verlust eines Menschen zu verarbeiten und gleichzeitig die Familie zu versorgen.
Aber dennoch muss man auch realistisch bleiben. Was spricht gegen eine Arbeitsaufnahme ihrerseits? Natürlich nicht jetzt sofort (bewerbungsverfahren dauern ja sowieso eine gewisse Zeit) aber mittelfristig werden Sie sicherlich auch von den Behörden dazu aufgefordert werden.
Zu ihrer konkreten Frage: ich glaube nicht, das sieh zukünftige lebenshaltungskosten von der erbmasse abziehen können.
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Mein Beileid!
Unfug editiert
Erbschaftssteuer fällt ja erst an, wenn auch wirklich ein hohes Vermögen vererbt wird, da sprechen wir von mehreren 100.000 €, bevor überhaupt eine Erbschaftssteuer fällig wird.
In ihrem Fall als Ehefrau und mehreren Kindern ohne Testament wäre ein Erbe von grob einer Million Euro nötig, damit Erbschaftssteuer fällig wird.
Die andere Frage, die Sie ansprechen ist, wie Sie ihren Lebensunterhalt bewerkstelligen können. Dort sind Sie aber hier im Forum Erbrecht schlecht aufgehoben.
-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2023 18:34
Ich denke mal. es ist zielführender, wenn man der Witwe hilft, ihre derzeitige Situation in den Griff zu bekommen. Ob sie dann später irgendwann arbeiten kann/muss, was auch immer, das ist doch eine ganz andere Frage.
So, das Erbe und die laufenden Kosten zum Lebensunterhalt sind streng zu trennen. Für das Erbe ist der Todestag entscheidend. Von dem da Vorhandenem sind dann z.B. Beerdigungskosten u.s.w. in Abzug zu bringen. So, die laufenden Kosten für Dich und den Sohn haben damit nichts zu tun. Da muss gegebenenfalls zumindest vorübergehend das Job-Center, evtl. auch die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Bitte lass Dich da beraten. Und zwar zügig, das ist ganz wichtig.
wirdwerden
ZitatGibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann? :
Ja, es gibt den sogenannten Dreißigsten (§ 1969 BGB), wonach die Haushaltsangehörigen in den ersten 30 Tages nach dem Tod des Erblassers Anspruch auf Unterhalt gegen den Nachlass haben.
Mein Beileid,ZitatGibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann? :
auch ich verstehe nicht, wovon du noch was abziehen kannst für den Lebensunterhalt, wenn das Ersparte bereits aufgebraucht ist.
WAS kommt noch als Erbmasse? Evtl. eine Lebensversicherung? Oder eine Betriebsrente?
Die Bestattungskosten kann man vermutlich später und/oder in Raten begleichen, damit man bis zum Eingang des Bürgergeldes etwas zum *Essen* hat.
Ja, so ist das.ZitatAber es dauert eben, wie es eben dauert. :
Bürgergeld wird (auf Antrag) in aller Regel innnerhalb 4-6 Wochen bearbeitet und bewilligt. uU auch darlehensweise, bis andere Gelder wie Renten zufließen.ZitatAber wovon sollen wir bis dahin leben? :
Auch ohne Vorlage einer Sterbeurkunde kann man Bürgergeld beantragen, denn Parameter sind Einkommen und Vermögen und Erwerbsfähigkeit.
Mit Erbrecht hat deine Frage eigentlich nichts zu tun.
ZitatWenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, was ist dann überhaupt noch als Erbmasse vorhanden? :
Es werden noch Zahlungen erwartet:
Mein Mann war Angestellter im öffentlichen Dienst, bekommt drei volle Monatsgehälter" Sterbegeld",
Nicht genommene Urlaubstage aus 2022 und 2023 werden noch ausgezahlt, sowie einige Tage Krankengeld vom letzten Auszahlschein stehen auch noch aus
All das wird doch zur Ermasse nachdem die Kosten der Beerdigung beglichen worden sind, oder?
Und dieser Rest muss dann unter uns drei aufgeteilt werden: 50 % bekomme ich, 50 % zu gleichen Teilen auf alle Kinder, bedeutet jedes der beiden Kinder bekommt 25 %, also doch Erbrecht !?
Daher die Frage, ob es einen Betrag gibt, den ich jetzt für die Lebenshaltungskosten für meinen Sohn und mich einsetzen kann.
ZitatWas spricht gegen eine Arbeitsaufnahme ihrerseits? :
Ich hatte vor drei Jahren einen sehr schweren Verkehrsunfall und bin seitdem nur noch mit meinem Porsche Rollator unterwegs
ZitatJa, es gibt den sogenannten Dreißigsten (§ 1969 BGB), wonach die Haushaltsangehörigen in den ersten 30 Tages nach dem Tod des Erblassers Anspruch auf Unterhalt gegen den Nachlass haben. :
Das ist ein super Hinweis, vielen Dank
Aber wie kann ich das gegenüber der volljährigen Tochter, die keine Haushaltsangehörige ist, darlegen?
ZitatAuch ohne Vorlage einer Sterbeurkunde kann man Bürgergeld beantragen, denn Parameter sind Einkommen und Vermögen und Erwerbsfähigkeit. :
OK, ohne Sterbeurkunde kann Bürgergeld beantragt werden - benötigt wird dafür ein Einkommensnachweis, also Witwenrentenbescheid, in meinem Fall.
Und was braucht man um eine Witwenrente zu beantragen?
Richtig! Die Sterbeurkunde!!
Oder habe ich das jetzt völlig falsch verstanden oder durcheinander gebracht?
Von Geburt an bis zur Bahre - Formulare, Formulare
editiert
Wichtig ist, dass du möglichst zügig alle Anträge stellst, denn wenn aktuell kein Guthaben vorhanden sein sollte, dann werden die nächsten paar Wochen evtl. "stressig" für euch werden.
Hast du ein eigenes Konto? Kannst du dafür evtl. einen Dispo in Anspruch nehmen?
Ansonsten ist mir unklar was du für Lebenshaltungskosten einsetzen möchtest wenn nichts da ist.
-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2023 18:34
edit.
wenn du wegen des Unfalls ---erwerbsunfähig-- bist... wäre für dich das JC nicht zuständig.
Das wäre das Sozialamt mit Sozialhilfe.
Wenn du --erwerbsgemindert--- bist, wäre es das JC, ebenso wie für die Kinder.
Wenn du die Zahlungen des AG erhältst... hast du zunächst Geld.
Achso, die Tochter lebt nicht bei dir. Die Tochter bekommt ihren Teil ab und erhält weiterhin Kindergeld.
Der Sohn in deinem Haushalt erhält auch weiterhin Kindergeld.
Das Geld, was jetzt kommt, kannst du zum Lebensunterhalt einsetzen. Die Zahlung der Beerdigungskosten auf später oder in Raten vereinbaren.
Leben zu unterhalten geht evtl. vor?
-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:46
-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:49
-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:54
Zitatbenötigt wird dafür ein Einkommensnachweis, :
Keinen Ahnung wie man darauf kommt ... Bürgergeld wird üblicherweise von Leuten ohne Einkommen beantragt ...
ZitatAber wie kann ich das gegenüber der volljährigen Tochter, die keine Haushaltsangehörige ist, darlegen? :
Bereutet das Verhältnis zur Tochter ist ... angespannt?
Denn verweist man sie einfach auf die Rechtslage.
ZitatErsparnisse sind daher aufgebraucht. :
...
Aber es dauert eben, wie es eben dauert.
...
Aber wovon sollen wir bis dahin leben?
Man kann in absoluten Notfällen auch Vorschusszahlungen auf des Bürgergeld erhalten bzw. ein Notfalldarlehen.
Allerding sollte man aufpassen, denn es gibt immer noch sehr viele Sachbearbeiter die rechtswidrige Entscheidungen treffen und nicht auf "Hilfe" sondern auf "Abwehr" gepolt sind
ZitatIch habe große Bedenken, in eine Existenzangst zu rutschen. :
Dem sollte man versuchen vorbeugen, in den man sich externe professionelle Hilfe sucht.
ZitatIch weiß, daß wir zu dritt jetzt eine Erbengemeinschaft sind :
Und Erbengemeinschaften können durchaus Vereinbarungen treffen, das Gelder temporär anders verwendet werden ...
Zitatund ich erstelle aktuell eine grobe Übersicht über die Ermasse, also was für Zahlungen noch zu erwarten und was für Kosten davon zu begleichen sind, wie die Beerdigung usw :
Sehr gut.
Wenn man die Übersicht hat, müsste man prüfen was genau überhaupt zur Erbmasse zählt und das separieren. Denn z.B. der Zugewinn welche der Ehefrau zustehen könnte, fällt nicht in die Erbmasse ...
PS: Hier würde ich nur die Erbrechtssachen diskutieren und für die Details zum Bürgergeld Hilfen etc. im Unterforum "Sozialrecht und staatliche Leistungen" stellen.
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