Alleinverdiener stirbt

10. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Milian253
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinverdiener stirbt

Hallo und guten Tag

Mein Mann ist unerwartet plötzlich im Alter von 57 Jahren verstorben.
Er hinterlässt 2 leibliche Kinder:
ein nichteheliches aus einer früheren Beziehung, 19 Jahre, Abiturientin
und ein eheliches, unseren gemeinsamen Sohn, 15 Jahre, Schüler
Es existiert kein Testament.
Ich weiß, daß wir zu dritt jetzt eine Erbengemeinschaft sind und ich erstelle aktuell eine grobe Übersicht über die Ermasse, also was für Zahlungen noch zu erwarten und was für Kosten davon zu begleichen sind, wie die Beerdigung usw
So weit, so gut.
Mein Mann war Alleinverdiener und sorgte für unseren Familienunterhalt.
Er war seit Juli 2022 schwer erkrankt und im Krankengeldbezug.
Ersparnisse sind daher aufgebraucht.
Gibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann?
Ich weiß, was jetzt alles beantragt werden muss, von Witwen- und Halbwaisenrente, über Wohngeld bis zum Bürgergeld, was wir wohl jetzt in Anspruch nehmen müssen.
Aber es dauert eben, wie es eben dauert.
Die Sterbeurkunden habe ich heute erhalten.
Aber wovon sollen wir bis dahin leben?

Ich habe große Bedenken, in eine Existenzangst zu rutschen.

Ich danke schön vorab herzlich allen Ratgebenden hier
Grüßken
Milian 253

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 345x hilfreich)

Mein Beileid!

Zitat (von Milian253):
Ersparnisse sind daher aufgebraucht.
Gibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann?


Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, was ist dann überhaupt noch als Erbmasse vorhanden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1367 Beiträge, 228x hilfreich)

Auch mein Beileid.

Ich weiß dass sie es in der aktuellen Situation sehr schwer haben, den Verlust eines Menschen zu verarbeiten und gleichzeitig die Familie zu versorgen.
Aber dennoch muss man auch realistisch bleiben. Was spricht gegen eine Arbeitsaufnahme ihrerseits? Natürlich nicht jetzt sofort (bewerbungsverfahren dauern ja sowieso eine gewisse Zeit) aber mittelfristig werden Sie sicherlich auch von den Behörden dazu aufgefordert werden.

Zu ihrer konkreten Frage: ich glaube nicht, das sieh zukünftige lebenshaltungskosten von der erbmasse abziehen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cwhh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Beileid!

Unfug editiert

Erbschaftssteuer fällt ja erst an, wenn auch wirklich ein hohes Vermögen vererbt wird, da sprechen wir von mehreren 100.000 €, bevor überhaupt eine Erbschaftssteuer fällig wird.

In ihrem Fall als Ehefrau und mehreren Kindern ohne Testament wäre ein Erbe von grob einer Million Euro nötig, damit Erbschaftssteuer fällig wird.

Die andere Frage, die Sie ansprechen ist, wie Sie ihren Lebensunterhalt bewerkstelligen können. Dort sind Sie aber hier im Forum Erbrecht schlecht aufgehoben.


-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2023 18:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39339 Beiträge, 14140x hilfreich)

Ich denke mal. es ist zielführender, wenn man der Witwe hilft, ihre derzeitige Situation in den Griff zu bekommen. Ob sie dann später irgendwann arbeiten kann/muss, was auch immer, das ist doch eine ganz andere Frage.

So, das Erbe und die laufenden Kosten zum Lebensunterhalt sind streng zu trennen. Für das Erbe ist der Todestag entscheidend. Von dem da Vorhandenem sind dann z.B. Beerdigungskosten u.s.w. in Abzug zu bringen. So, die laufenden Kosten für Dich und den Sohn haben damit nichts zu tun. Da muss gegebenenfalls zumindest vorübergehend das Job-Center, evtl. auch die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Bitte lass Dich da beraten. Und zwar zügig, das ist ganz wichtig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48372 Beiträge, 17069x hilfreich)

Zitat (von Milian253):
Gibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann?


Ja, es gibt den sogenannten Dreißigsten (§ 1969 BGB), wonach die Haushaltsangehörigen in den ersten 30 Tages nach dem Tod des Erblassers Anspruch auf Unterhalt gegen den Nachlass haben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33948 Beiträge, 5862x hilfreich)

Zitat (von Milian253):
Gibt es da eine Regelung, dass es einen Betrag X gibt, den ich zur Deckung unserer monatlichen Kosten wie Miete und vor allem "Essen" von der Erbmasse abziehen kann?
Mein Beileid,
auch ich verstehe nicht, wovon du noch was abziehen kannst für den Lebensunterhalt, wenn das Ersparte bereits aufgebraucht ist.
WAS kommt noch als Erbmasse? Evtl. eine Lebensversicherung? Oder eine Betriebsrente?

Die Bestattungskosten kann man vermutlich später und/oder in Raten begleichen, damit man bis zum Eingang des Bürgergeldes etwas zum *Essen* hat.
Zitat (von Milian253):
Aber es dauert eben, wie es eben dauert.
Ja, so ist das.
Zitat (von Milian253):
Aber wovon sollen wir bis dahin leben?
Bürgergeld wird (auf Antrag) in aller Regel innnerhalb 4-6 Wochen bearbeitet und bewilligt. uU auch darlehensweise, bis andere Gelder wie Renten zufließen.
Auch ohne Vorlage einer Sterbeurkunde kann man Bürgergeld beantragen, denn Parameter sind Einkommen und Vermögen und Erwerbsfähigkeit.


Mit Erbrecht hat deine Frage eigentlich nichts zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Milian253
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind, was ist dann überhaupt noch als Erbmasse vorhanden?


Es werden noch Zahlungen erwartet:
Mein Mann war Angestellter im öffentlichen Dienst, bekommt drei volle Monatsgehälter" Sterbegeld",
Nicht genommene Urlaubstage aus 2022 und 2023 werden noch ausgezahlt, sowie einige Tage Krankengeld vom letzten Auszahlschein stehen auch noch aus
All das wird doch zur Ermasse nachdem die Kosten der Beerdigung beglichen worden sind, oder?
Und dieser Rest muss dann unter uns drei aufgeteilt werden: 50 % bekomme ich, 50 % zu gleichen Teilen auf alle Kinder, bedeutet jedes der beiden Kinder bekommt 25 %, also doch Erbrecht !?
Daher die Frage, ob es einen Betrag gibt, den ich jetzt für die Lebenshaltungskosten für meinen Sohn und mich einsetzen kann.

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#8
 Von 
Milian253
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Was spricht gegen eine Arbeitsaufnahme ihrerseits?

Ich hatte vor drei Jahren einen sehr schweren Verkehrsunfall und bin seitdem nur noch mit meinem Porsche Rollator unterwegs

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Milian253
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, es gibt den sogenannten Dreißigsten (§ 1969 BGB), wonach die Haushaltsangehörigen in den ersten 30 Tages nach dem Tod des Erblassers Anspruch auf Unterhalt gegen den Nachlass haben.


Das ist ein super Hinweis, vielen Dank
Aber wie kann ich das gegenüber der volljährigen Tochter, die keine Haushaltsangehörige ist, darlegen?

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Milian253
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auch ohne Vorlage einer Sterbeurkunde kann man Bürgergeld beantragen, denn Parameter sind Einkommen und Vermögen und Erwerbsfähigkeit.


OK, ohne Sterbeurkunde kann Bürgergeld beantragt werden - benötigt wird dafür ein Einkommensnachweis, also Witwenrentenbescheid, in meinem Fall.
Und was braucht man um eine Witwenrente zu beantragen?
Richtig! Die Sterbeurkunde!!

Oder habe ich das jetzt völlig falsch verstanden oder durcheinander gebracht?

Von Geburt an bis zur Bahre - Formulare, Formulare

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17334 Beiträge, 5941x hilfreich)

editiert

Wichtig ist, dass du möglichst zügig alle Anträge stellst, denn wenn aktuell kein Guthaben vorhanden sein sollte, dann werden die nächsten paar Wochen evtl. "stressig" für euch werden.
Hast du ein eigenes Konto? Kannst du dafür evtl. einen Dispo in Anspruch nehmen?
Ansonsten ist mir unklar was du für Lebenshaltungskosten einsetzen möchtest wenn nichts da ist.

-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2023 18:34

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33948 Beiträge, 5862x hilfreich)

edit.
wenn du wegen des Unfalls ---erwerbsunfähig-- bist... wäre für dich das JC nicht zuständig.
Das wäre das Sozialamt mit Sozialhilfe.
Wenn du --erwerbsgemindert--- bist, wäre es das JC, ebenso wie für die Kinder.

Wenn du die Zahlungen des AG erhältst... hast du zunächst Geld.
Achso, die Tochter lebt nicht bei dir. Die Tochter bekommt ihren Teil ab und erhält weiterhin Kindergeld.
Der Sohn in deinem Haushalt erhält auch weiterhin Kindergeld.
Das Geld, was jetzt kommt, kannst du zum Lebensunterhalt einsetzen. Die Zahlung der Beerdigungskosten auf später oder in Raten vereinbaren.
Leben zu unterhalten geht evtl. vor?


-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:46

-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:49

-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:54

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123997 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Milian253):
benötigt wird dafür ein Einkommensnachweis,

Keinen Ahnung wie man darauf kommt ... Bürgergeld wird üblicherweise von Leuten ohne Einkommen beantragt ...



Zitat (von Milian253):
Aber wie kann ich das gegenüber der volljährigen Tochter, die keine Haushaltsangehörige ist, darlegen?

Bereutet das Verhältnis zur Tochter ist ... angespannt?
Denn verweist man sie einfach auf die Rechtslage.



Zitat (von Milian253):
Ersparnisse sind daher aufgebraucht.
...
Aber es dauert eben, wie es eben dauert.
...
Aber wovon sollen wir bis dahin leben?

Man kann in absoluten Notfällen auch Vorschusszahlungen auf des Bürgergeld erhalten bzw. ein Notfalldarlehen.
Allerding sollte man aufpassen, denn es gibt immer noch sehr viele Sachbearbeiter die rechtswidrige Entscheidungen treffen und nicht auf "Hilfe" sondern auf "Abwehr" gepolt sind



Zitat (von Milian253):
Ich habe große Bedenken, in eine Existenzangst zu rutschen.

Dem sollte man versuchen vorbeugen, in den man sich externe professionelle Hilfe sucht.



Zitat (von Milian253):
Ich weiß, daß wir zu dritt jetzt eine Erbengemeinschaft sind

Und Erbengemeinschaften können durchaus Vereinbarungen treffen, das Gelder temporär anders verwendet werden ...



Zitat (von Milian253):
und ich erstelle aktuell eine grobe Übersicht über die Ermasse, also was für Zahlungen noch zu erwarten und was für Kosten davon zu begleichen sind, wie die Beerdigung usw

Sehr gut.

Wenn man die Übersicht hat, müsste man prüfen was genau überhaupt zur Erbmasse zählt und das separieren. Denn z.B. der Zugewinn welche der Ehefrau zustehen könnte, fällt nicht in die Erbmasse ...



PS: Hier würde ich nur die Erbrechtssachen diskutieren und für die Details zum Bürgergeld Hilfen etc. im Unterforum "Sozialrecht und staatliche Leistungen" stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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