Als Alleinerbe Pflichtteil an Berechtigten auszahlen, Vermächtnisnehmer dürfen alles behalten

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Als Alleinerbe Pflichtteil an Berechtigten auszahlen, Vermächtnisnehmer dürfen alles behalten

Guten Abend,

folgender Fall:
Beide Großeltern versterben gemeinsam/gleichzeitig.
Ihre Tochter wird Alleinerbin und der Sohn ist enterbt.
Weiter erhalten die beiden Enkelkinder als Vermächtnis je ein Haus (Wert je Haus 150.000 Euro).
Die Tochter erbt 10.000 Euro vom Girokonto und 10 ha Waldflächen (Wert ingesamt: 90.000 Euro).
Gesamtes Erbe also 400.000 Euro.
Dem Sohn stehen 100.000 Euro Pflichtteilsanspruch zu.
Diese 100.000 Euro muss die Tochter an den Sohn zahlen, obwohl ihr Erbe selber gerade mal 100.000 Euro hoch ist.
Somit bleibt am Ende für die Tochter nichts übrig.
Die Tochter weiss dass sie einen Teil des Pflichtteils von den Vermächtnisnehmern wieder zurückfordern kann. Das möchte sie Ihnen aber nicht antun.

Gleichzeitig ist die Alleinerbin nun Hartz4 Empfängerin. Hat sie weiter Anspruch auf Sozialleistungen oder muss sie die die Vermächtnisnehmer zwingen sich an der Pflichtteilsauszahlung zu beteiligen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Gleichzeitig ist die Alleinerbin nun Hartz4 Empfängerin. Hat sie weiter Anspruch auf Sozialleistungen oder muss sie die die Vermächtnisnehmer zwingen sich an der Pflichtteilsauszahlung zu beteiligen?


Sie muss niemanden zu etwas zwingen. Sie muss aber die Erfüllung des Vermächtnisses so weit verweigern.

Der Anspruch auf Sozialleistungen erlischt mit dem Erbe.

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