Als Enterbter 2 Mal Pflichtteil erhalten?

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
dayton
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Als Enterbter 2 Mal Pflichtteil erhalten?

Angenommen ein Ehepaar hat 2 Kinder und Kind A wird vom Erbe ausgeschlossen und auf das Pflichtteil gesetzt und Kind B als Erbe eingesetzt wenn der länger lebende Elternteil verstirbt.

Nachdem nun ein Elternteil gestorben ist, fordert Kind A sein Pflichtteil und erhält die 12,5% des Gesamtvermögens.

Stirbt dann später das andere Elternteil fordert Kind A erneut sein Pflichtteil dann erhält es nun 25% des Gesamtvermögens.

Also saldiert 37,5% des Gesamtvermögens, obwohl die Eltern wohl vorgesehen hatten, dass es nur insgesamt 25% erhält.

Wenn es dann noch Vereinbarungen aus lange zurückliegenden Zeiten gibt, dass früher zu Lebzeiten beider Elternteile gezahlte Schenkungen auf das Pflichtteil angerechnet werden sollen und dies beim ersten Todesfall geschah, wird diese Schenkung dann auch bei der Pflichtteilsberechnung zu den 25% ebenfalls wieder mit eingerechnet oder sind sie durch die Einbeziehung beim ersten Erbfall und Berechnung des ersten Pflichtteils ausgeschlossen.

Es kann ja nicht im Sinne des Erebrechts sein, dass jemand dadurch, dass er 2 Mal das Pflichteil fordert bzw. die Eltern nicht zur selben Zeit sterben und ihr Vermögen vererben der auf das Pflichtteil Gesetzte statt der vorgesehenen 25% dann mit 37,5 % 50% mehr bekommt als eigentlich gedacht.

Vielleicht gibt es ja doch eine andere Möglichkeit

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17146x hilfreich)

Zitat:
Nachdem nun ein Elternteil gestorben ist, fordert Kind A sein Pflichtteil und erhält die 12,5% des Gesamtvermögens


Nein, es erhält 12,5% des Vermögens des verstorbenen Elternteils.

Zitat:
Wenn es dann noch Vereinbarungen aus lange zurückliegenden Zeiten gibt, dass früher zu Lebzeiten beider Elternteile gezahlte Schenkungen auf das Pflichtteil angerechnet werden sollen und dies beim ersten Todesfall geschah, wird diese Schenkung dann auch bei der Pflichtteilsberechnung zu den 25% ebenfalls wieder mit eingerechnet oder sind sie durch die Einbeziehung beim ersten Erbfall und Berechnung des ersten Pflichtteils ausgeschlossen.


Die Anrechnung erfolgt auf den Pflichtteil von dem Elternteil, von dem das Kind die Schenkung erhalten hat.

Zitat:
Es kann ja nicht im Sinne des Erebrechts sein, dass jemand dadurch, dass er 2 Mal das Pflichteil fordert bzw. die Eltern nicht zur selben Zeit sterben und ihr Vermögen vererben der auf das Pflichtteil Gesetzte statt der vorgesehenen 25% dann mit 37,5 % 50% mehr bekommt als eigentlich gedacht.


Das passiert ja auch nicht. Richtig ist jedoch, dass das Kind bei ungeschickter Gestaltung des Testamentes durch die Eltern mehr als 25% des Gesamtvermögens der Eltern erhält.

Zitat:
Vielleicht gibt es ja doch eine andere Möglichkeit


Die Eltern sollten sich nicht gegenseitig als Vollerben und das andere Kind als Schlusserben einsetzen. Vielmehr sollten sie sich gegenseitig als Vorerben und das andere Kind als Nacherben einsetzen.

Damit erhält das Kind sogar insgesamt weniger als die 25%.

Über die genauen Formulierungen und Varianten berät ein Notar.

-- Editiert von hh am 14.12.2018 08:07

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