Als Erbe Vollmacht widerrufen

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hamburgerin1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Erbe Vollmacht widerrufen

Guten Tag,

ich möchte mich hier kurz halten und bitte Sie um eine schnellstmögliche Antwort, da der Fall doch sehr dringend ist.

Unser Vater ist kürzlich verstoben und seine Lebengefährtin hat eine Generalsvollmacht. Da es Familienstreitigkeiten gab führt die Vollmacht nun dazu, dass wir als einizige Erben nicht bei der Bestattung berücksicht werden, nicht in der Todesanzeige stehen und auch nicht in der Rede erwähnt werden!
Ebenfalls erhält sie die Sterbeurkunden. Ebenfalls hat sie die Kontovollmachten etc.

Wie können wir nun dagegen vor gehen??

Wir müssen einen Widerspruch schreiben, ja. An wen? Gibt es dafür Vorlagen?
Mit welcher Frist?
Wie können wir das Vermögen auf dem Konto "zurückerhalten" bzw. einfrieren?

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

Nach dem Tod des Erblassers tritt die Erbengemeinschaft als Vollmachtgeber an dessen Stelle. Vollmachten sind (meist) ohne weiteres und fristlos widerruflich! So könnte man dem Spuk schnell ein Ende machen. Weitere rechtliche Schritte, z. B. hinsichtlich des "einzufrierenden" Guthabens sollten dann folgen.

Gruß

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editiert 8.4.13

-- Editiert am 08.04.2013 14:00

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hamburgerin1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke.
Geht der Widerspruch denn direkt an die laut Schreiben bevollmächtige Lebensgefährtin?

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0x Hilfreiche Antwort

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