Als Erbe gefunden

4. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dudsack08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Erbe gefunden

Meine Mutter wurde von einer Erbenermittlerfirma als Erbin ermittelt. Tatsächlich ist für ihr dieses Verwandschaftsverhältnis sogar bekannt. Daher ist dies zumindest kein Betrugsversuch. Da meine Mutter das Erbe nicht bewerten konnte und den „Versprechnugen" der Erbenermittlungsfirma nicht glauben wollte, hat sie das Erbe rechtskräftig beim Nachlassgericht augeschlagen. Dabei hat sie meinen Bruder und mich als entsprechende Nachkommen angegeben.
Mein Bruder und ich sind dann vom Nachlassgericht informiert worden, dass wir als Erben in Betracht kommen. Ich habe daraufhin beim Nachlassgericht den Nachlasspfleger erfragt und von ihm die Auflistung des Nachlasses bekommen.
Faktisch ist das Erbe also da (kein großer Reichtum aber lohnenswert dies nicht dem Staat zukommen zu lassen). Die Erbenermittlungsfirma schreibt, dass sie bereits zwei weitere Familienangehörige vertritt.
Da meine Mutter jedoch nicht vom Nachlassgericht sondern von der Erbenermittlungsfirma kontaktiert wurde, gehe ich davon aus, dass das Nachlassgericht (und dies hatte die renitente Rechtspflegerin im kargen Telefongepräch auch angedeutet) die Suche eingestellt hat und über den Bundesanzeiger nach Erben gesucht hat. Die Tatsache, dass auf den ersten Blick, alle Erben (mit ausnahme von mir und meinem Bruder) im gleichen Landkreis wohnen, ein trauriger Sachverhalt aber dies nur am Rande.
Ich bin bis dato noch nicht von der Erbenermittlerfirma kontaktiert worden.

Nun ergeben sich für mich ein paar Fragen/Vermutungen.
Wie geht es netzt weiter?
- V1 - Das Nachlassgericht hat mich ja nur angeschrieben weil sie eine Auschlagungserklärung meiner Mutter hat. Ich gehe davon aus, dass ich nun meinen Erbanspruch nachweisen muss (in form von Entsprechenden Urkunden).
- F1 - Wenn meine Vermutung (V1) stimmt, wie mache ich das am geschicktesten? Kann ich den ein Standesamt anrufen/schreiben und nach den entsprechenden Urkunden fragen?
- V2 - Parallel wird wahrscheinlich auch die Erbenermittlungsfirma weiter aktiv sein und irgendwann sicher das Erbe abwickeln wollen.
- F2 - Was passiert wenn ich bis dahin nicht fertig bin?
- F3 - Gibt es denn einen zeitlichen Horizont bis wann ich dem Nachlassgericht darlegen muss das ich Erbe bin?

Hat vielleicht jemand einen Rat oder kann meine Vermutungen bestätigen/Fragen beantworten?


Vielen lieben Dank!!!

V= Vermutung
F= Frage

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4019 Beiträge, 646x hilfreich)

Mit dem Erbermittler Kontakt aufnehmen. Übrigens, suchen die nur nach Erben, wenn es sich auch lohnt. wäre nichts vorhanden, bekämen sie für ihre Arbeit kein Geld. Es bleibt am Ende sicher etwas für die Erben.

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#2
 Von 
Dudsack08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Mit dem Erbermittler Kontakt aufnehmen. Übrigens, suchen die nur nach Erben, wenn es sich auch lohnt. wäre nichts vorhanden, bekämen sie für ihre Arbeit kein Geld. Es bleibt am Ende sicher etwas für die Erben.

Danke für die Antwort. Da ich die Aufstellung des Erbes hier liegen habe weiß ich bereits das es sich lohnt.
Weiter habe ich auch den Vertrag der Erbermittlungsfirma, welchen diese meiner Mutter gesendet haben, bereits gesehen. Die Provision beläuft sich auf 30% und da trotzdem noch ein gewisses Risiko bleibt (ich weiß faktisch nichts über die verstorbenen Person) empfinde ich 30% recht happig.
Daher ja meine Frage was ich tun muss um das Erbe ohne die Erbenermittlungsfirma anzutreten.

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Dudsack08):
Daher ja meine Frage was ich tun muss um das Erbe ohne die Erbenermittlungsfirma anzutreten.

Eine förmliche Erbannahme gibt es im deutschen Recht nicht.
Man ist in der Sekunde in der der Erblasser verstirbt automatisch Erbe.
Man muss nur aktiv werden, wenn man das Erbe nicht haben möchte (Ausschlagung).

Hier geht es wohl eher um einen Erbschein, welcher lediglich die vorhandene Erbenstellung ausweist, aber nicht begründet (deklaratorische Wirkung).
Man kann sich einfach zurücklehnen und warten bis die Erbenermittler die Arbeit für die anderen Erben erledigt haben.
Vermutlich wird dann ein anderer Erbe einen Erbscheinsantrag stellen und du erhältst eine Abschrift und sollst mitteilen ob du damit einverstanden bist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dudsack08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Eine förmliche Erbannahme gibt es im deutschen Recht nicht.
Man ist in der Sekunde in der der Erblasser verstirbt automatisch Erbe.
Man muss nur aktiv werden, wenn man das Erbe nicht haben möchte (Ausschlagung).
Hier geht es wohl eher um einen Erbschein, welcher lediglich die vorhandene Erbenstellung ausweist, aber nicht begründet (deklaratorische Wirkung).
Man kann sich einfach zurücklehnen und warten bis die Erbenermittler die Arbeit für die anderen Erben erledigt haben.
Vermutlich wird dann ein anderer Erbe einen Erbscheinsantrag stellen und du erhältst eine Abschrift und sollst mitteilen ob du damit einverstanden bist.


Danke für die Antwort. Die Erbenermittlungsfirma wird mich aber doch sicher nicht als Erbe benennen sondern einen Erbschein nur für die beantragen welche sie auch vertraglich vertreten. Und wie gesagt, dass ich Erbe bin, kann ja nur die Ermittlungsfirma beweisen, weil sie ja diese Ahnenforschung betrieben haben. Das Nachlassgericht weis zwar von mir, weil meine Mutter das Erbe ausgeschlagen hat. Aber ich denke, das Nachlassgericht hat sicher nicht verifiziert, ob sie wirklich in der Erbreihenfolge auftaucht.
Daher meine "Angst" das der Zug an mir vorbeigeht solange ich nicht, mit Fahrschein an einer Haltestelle stehe und winke...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat:
Die Provision beläuft sich auf 30% und da trotzdem noch ein gewisses Risiko bleibt (ich weiß faktisch nichts über die verstorbenen Person) empfinde ich 30% recht happig.


Eine Provision in dieser Höhe ist üblich. Schließlich besteht für den Erbenermittler eine erhebliche Gefahr, dass er trotz aufwändiger Recherche nichts erhält.

Diese Gefahr hat sich auch hier realisiert, da Deine Mutter, bzw. Du selbst herausgefunden hat, wer der Erblasser ist. Es besteht für Euch keine Veranlassung mehr, den Provisionsvertrag zu unterschreiben und damit bekommt der Erbenermittler auch keine Provision dafür, dass er Deine Mutter gefunden hat.

Auf der anderen Seite darf man jetzt aber auch nicht erwarten, dass der Erbenermittler auch nur einen Handschlag für Euch macht.

Zitat:
Die Erbenermittlungsfirma wird mich aber doch sicher nicht als Erbe benennen


Muss sie ja auch nicht, da Duch Dich selbst beim Nachlassgericht melden kannst und Deine Erberechtigung nachweisen kannst.

Zitat:
sondern einen Erbschein nur für die beantragen welche sie auch vertraglich vertreten.


Das Nachlassgericht wird aber nur einen Erbschein für alle Erben ausstellen.

Zitat:
Daher meine "Angst" das der Zug an mir vorbeigeht solange ich nicht, mit Fahrschein an einer Haltestelle stehe und winke...


Richtig, dazu muss Du aber auch anfangen zu winken, d.h. Dich mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen. Dann fährt der Zug schon nicht an Dir vorbei. Richtig ist aber, dass Du jetzt den Service des Erbenermittlers nicht mehr in Anspruch nehmen kannst, es sei denn, Du möchtest ihn doch beauftragen und ihm dafür eine Provision zahlen. Diese Provision könntest Du jetzt allerdings frei aushandeln, da der Erbenermittler nunmehr Dir gegenüber in einer schwachen Position ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dudsack08
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh,
vielen Dank für die Antwort.
Zum "Winken" hatte ich ja auch eine Frage. Kann mir jemand sagen was "in der Regel" benötigt um sich als Erbe auszuweisen? Wie gesagt, das Nachlassgericht wirkt auf mich nicht sonderlich motiviert.

Und, ja, ich verstehe die 30% und das die Firma tatsächlich auch einen großen Aufwand hat. Wie gesagt. Mein Risiko hier ist halt auch nicht 0 :-)
Dein Tipp mit der Verhandlungsposition nehm ich gern mal mit. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49313 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand sagen was "in der Regel" benötigt um sich als Erbe auszuweisen?


In der Regel benötigt man die Geburturkunden und ggf. auch Heirats- und Sterbeurkunden der Menschen, über die die Verwandschaft zum Erblasser hergestellt wird. Der Erbenermittler wird die Unterlagen bereits haben, da er ansonsten ja nicht auf Deine Mutter gestoßen wäre.

Du müsstest diese Urkunden jetzt in mühsamer Kleinarbeit besorgen. Auf der anderen Seite kann das auch einfach sein, denn die Urkunden für den Nachweis, dass die Miterben, die bereits einen Provisionsvertrag mit dem Erbenermittler abgeschlossen haben, benötigen, musst Du ja nicht noch einmal besorgen.

Für die Abwicklung des Erbes sorgt der Erbenermittler übrigens nicht. Dessen Aufgabe ist normalerweise beendet, wenn ein Erbschein ausgestellt wurde.

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