Erbschaftsteuer hinterzogen

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hustekuchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftsteuer hinterzogen

Durch den Tod unserer Eltern erbten mein Bruder (damals 17 Jahre) und ich (damals 13 Jahre) im nicht EU Ausland jeweils zwei bebaute Grundstücke, drei Kraftfahrzeuge, jeder ein Bankkonto, und das Konto unserer Eltern.

Mein im Ausland lebender Onkel wurde im Testament mit der Verwaltung des Erbes beauftragt, solange wir minderjährig waren. Mit den Kraftfahrzeugen hatte er (als Geschäftsführer) in unserem Interesse eine Firma gegründet, die es heute nicht mehr gibt. Aus der Aktivität haben mein Bruder und ich legal erwirtschaftetes Geld auf unsere Konten im Ausland erhalten.

Als mein Bruder ca. 29 und ich 25 Jahre alt waren, kam es auf Grund von Veruntreuung zum familiären Zerwürfnis mit unserem Onkel, und wir haben unser Erbe praktisch in die eigene Hand genommen. Bis dahin blieb mein Onkel in seiner Tätigkeit als "Verwalter" aktiv. Man könnte auch sagen, er hatte die Grundstücke + Immobilien, Kraftfahrzeuge und das Konto unserer Eltern nahezu unter seine Nägel gerissen. Wir hatten in den Jahren praktisch keinen Einfluss auf gar nichts. Alles wurde "in unserem Interesse gemacht" und wir waren zu feige was zu sagen.

Von Seiten unseres Onkel wurde uns immer beigebracht, dass es in Deutschland keiner wissen dürfte weil man uns das sonst wegnehmen würde. Mein Onkel hat auch dafür gesorgt, dass meine weitere Familie nie Einblick hatte (er war nach meinem Vater das Familienoberhaupt). Ganz in diesem Geiste haben wir (leider?) nie irgendwie bekannt gemacht, dass wir Werte im nicht EU Ausland haben.


Status quo:
Wir noch die zwei Immobilien, über die wir auch Mieteinnahmen bekommen (Stichwort "Welteinkommen"), und Geld auf unseren Konten.

Mein Bruder und ich sind heute über 30, und vor dem Dilemma dass in Deutschland keine Offizielle Stelle von den Werten im Ausland weiß, und wir nicht wissen was wir machen sollen. Die Kraftfahrzeuge mussten wir inzwischen verkaufen, da wir durch die Misswirtschaft unseres Onkels im Ausland Schulden beim Staat hatten.

Wir haben beide die doppelte Staatsbürgerschaft, unseren Wohnsitz in Deutschland und keine Ahnung von Recht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland mit dem Land nicht.

Von behördlicher Seite (z.B. Fiskus) aus hatte damals wohl niemand Kenntnis von im Ausland existierenden Werten und Steuern oder dergleichen wurde (soweit mein Bruder und ich wissen) nie gezahlt.


Meine Frage wäre jetzt, was müssen wir jetzt Beachten, wenn wir die Grundstücke samt Immobilien verkaufen möchten. Müssen wir uns selbst anzeigen? Hat mein Onkel doch Recht gehabt, und man nimmt uns alles weg? Sollen wir einfach weiter machen wie bisher? Haben wir uns strafbar gemacht, als wir mit der Volljährigkeit unser Erbe nicht angemeldet haben?

Ich bin für jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße,
Husti

-- Editiert von Moderator am 30.06.2020 14:28

-- Thema wurde verschoben am 30.06.2020 14:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Müssen wir uns selbst anzeigen?


Darauf könnte es hinauslaufen.

Zitat:
Hat mein Onkel doch Recht gehabt, und man nimmt uns alles weg?


Nein, bei einer Selbstanzeige müssen die Steuern nachgezahlt werden.

Zitat:
Haben wir uns strafbar gemacht, als wir mit der Volljährigkeit unser Erbe nicht angemeldet haben?


Es sieht nach Steuerhinterziehung aus. Um das wieder gerade zu biegen, sollte ein Steuerberater eingeschaltet werden.

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#2
 Von 
Hustekuchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):


Zitat:
Haben wir uns strafbar gemacht, als wir mit der Volljährigkeit unser Erbe nicht angemeldet haben?


Es sieht nach Steuerhinterziehung aus. Um das wieder gerade zu biegen, sollte ein Steuerberater eingeschaltet werden.


Darüber hatte wir schon mal nachgedacht, aber immer Angst gehabt, dass wir alles verlieren könnten.

Wenn wir damit zu einem Steuerberater gehen sollten, ist dieser dann dazu verpflichtet solche Fälle an das Finanzamt zu melden, oder besteht eine Art Verschwiegenheitspflicht?

Mein Vater war deutscher Staatsbürger. Hätte unser Vormund dann damals nicht "automatisch" irgendwie Post in Sachen Erbschaft bekommen müssen? Ich weiß über diese Dinge leider nicht viel, da ich erst 13 war.

Bitte entschuldigen Sie die dummen Fragen. Mir geht es bei der ganzen Sache nur darum, dass ich meine Kinder später mal nicht in die gleiche Lage bringen will...

Gruß
Husti

-- Editiert von Hustekuchen am 30.06.2020 10:32

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Wenn wir damit zu einem Steuerberater gehen sollten, ist dieser dann dazu verpflichtet solche Fälle an das Finanzamt zu melden, oder besteht eine Art Verschwiegenheitspflicht? Ein Steuerberater hat wie ein Arzt oder Anwalt eine Schweigepflicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Hätte unser Vormund dann damals nicht "automatisch" irgendwie Post in Sachen Erbschaft bekommen müssen?


Die Erbschaftsteuer ist ohnehin verjährt. Es geht nur um die Versteuerung der Mieteinnahmen.

Und nein, man bekommt nicht automatisch Post vom Finanzamt. Das passiert nur, wenn das Finanzamt Kenntnis davon hat, dass die Freibeträge überschritten sind.

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