Alte Digitalkamera Hausrat?

27. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
grauly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Digitalkamera Hausrat?

Hallo, ich wüsste gern, ob die 8 Jahre alte Spiegelreflexdigitalkamera zum Hausrat beim Erbe gehört.

Danke!

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18 Antworten
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#2
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Selbst eine neue Spiegelreflexkamera kann zum Hausrat gehören.
Sogar ein Auto kann zum Hausrat gehören.

Eigentlich alles, was in einem "normalen" Haushalt zu finden ist.
Flachbildfernseher usw.

-- Editiert von essey am 28.05.2019 08:11

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#3
 Von 
grauly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Flo: ich bin die Witwe und aktuell hat sie meine Stieftochter, die sie somit unberechtigterweise mitgenommen hat.

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#4
 Von 
grauly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie ist es mit dem täglich benutzten Silberbesteck oder den silbernen Teeservice, was im Schrank steht oder den silbernen Platztellern, die zu besonderen Anlässen auf den Tisch kamen? Für uns gehörten sie zum „normalen täglichen" Gebrauch. Sind ja dennoch wertvoll. Oder der silberne und der vergoldete Kerzenleuchter? Beide standen im Wohnzimmer und wurden genutzt.

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Eine 8 Jahre alte Spiegeleflex hat wahrscheinlich auch keinen allzugroßen Wert mehr. Ob es sich lohnt darüber zu streiten?

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#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Wobei man auch den Wert im Auge behalten sollte.
Der Van Gogh ( Beispiel ), der im Wohnzimmer hängt, wird nicht zum Hausrat gehören aufgrund des Wertes.
Bei Silber und Goldbesteck, sofern es sich um "normales" Silberbesteck handelt und nicht Christofle oder Sambonet gehört zum Hausrat und auch vergoldete Kerzenleuchte von normalen Wert.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von grauly):
Und wie ist es mit dem täglich benutzten Silberbesteck
usw... Hat die böse Schwiegertochter das auch alles mitgenommen?
Du als Witwe bist Erbin. Die Schwiegertochter auch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vielleicht sollte erst einmal der Hintergrund der Frage, zu dem die Fragestellerin bedauerlicherweise keine Angaben macht, beleuchtet werden.

Zielt die Frage auf den Voraus des Ehegatten nach 1932 BGB ab oder weshalb ist die Eingruppierung wichtig?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.05.2019 11:35

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#11
 Von 
grauly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hintergrund ist, dass ich zum einen per Testament, nicht Erbin, sondern nur pflichtteilsberechtigt bin und zum anderen aber Testamentsvollstrecker bin. Erben sind beide Kinder. Nun gilt es, das Erbe entsprechend zu sortieren. Und dabei ist eben wichtig, was ist Hausrat und was ist Vermögen. Ersteres gehört mir, letzteres wird gemäß Testament geteilt.

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Vielleicht sollte erst einmal der Hintergrund der Frage, zu dem die Fragestellerin bedauerlicherweise keine Angaben macht, beleuchtet werden.

Zielt die Frage auf den Voraus des Ehegatten nach 1932 BGB ab oder weshalb ist die Eingruppierung wichtig?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.05.2019 11:35

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Meines Erachtens ist bei der Beantwortung der Frage entscheidend, wie die Digitalkamera vor dem Erbfalle genutzt wurde.

Wurde beispielsweise die Kamera für die eheliche Lebensführung genutzt, zählt sie zum Hausrat. Hat hingegen der Verstorbene Kameras gesammelt oder aber war sie für die Ausübung eines persönlichen Hobbies erforderlich, dann fällt sie nicht unter den Hausrat.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.05.2019 12:02

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#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Dann viel Spass bei der Erbauseinandersetzung, denn nebst Haus, Auto, Geld, Wertpapieren, etc. ist auch Hausrat letztendlich Vermögen.


Aber eben der Hausrat wurde der Fragestellerin doch vermacht. Darum geht es doch hier gerade.

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber eben der Hausrat wurde der Fragestellerin doch vermacht.


Ist das so? Das kann ich den bisherigen Ausführungen nicht entnehmen.

Die Witwe wurde enterbt und die Enterbung gilt auch für den Voraus. Wenn der Voraus nicht ausdrücklich im Testament der Witwe vermacht wurde, dann hat sie keinen Anspruch darauf.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Ich bin - möglicherweise auch irrig - davon ausgegangen, dass die Fragestellerin einen Anspruch auf den Hausrat aus einer testamentarischen Regelung herleitet und nicht nach § 1932 BGB , nachdem sie in Beitrag #11 vorgetragen hat, dass der Hausrat ihr gehöre.

Aber vielleicht erklärt sich die Fragestellerin hierzu noch etwas genauer.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von essey):
Wobei man auch den Wert im Auge behalten sollte. Der Van Gogh ( Beispiel ), der im Wohnzimmer hängt, wird nicht zum Hausrat gehören aufgrund des Wertes.
Natürlich gehört auch der zum Hausrat.

Kunstgegenstände sind nur in der Regel in einer Hausratversicherung nicht oder nicht vollständig versichert.


Stimmt.
Du hast hier Recht, weil er an der Wand hängt, mein Fehler
Im Safe würde er nicht dazu gehören.

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