Alte Schulden im Nachlass

2. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Binchen1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Schulden im Nachlass

Hallo Forum,
mein Vater starb 1991 und hinterließ Schulden beim Finanzamt und bei der Krankenversicherung. Die Gläubiger wendeten sich einige Zeit später an meine Mutter zwecks Begleichung der Schulden. Da meine Mutter mittellos war, konnte sie nichts bezahlen. Nach einigen Besuchen des Gerichtsvollziehers und einigen Schriftwechseln hat meine Mutter seit 1996 nichts mehr davon gehört. Sie verstarb kürzlich. Meine beiden Schwestern und ich werden vorsichtshalber das Erbe ablehnen, da wir gehört haben, dass titulierte Schulden beim Finanzamt erst nach 30 Jahren verjähren.
Folgende Fragen:
1) Warum hat man sich damals nicht an uns Kinder gewandt wegen der Schuldenbegleichung? Wir waren ja auch Erben.
2) Sind wir trotz heutiger Erbausschlagung evtl. noch in der Haftung für die damaligen Schulden meines Vaters?
Viele Grüße

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

zu 1) Keine Ahnung, seid Ihr damals noch minderjährig gewesen?

zu 2) Im Prinzip ja, wobei ich nicht davon ausgehe dass da tatsächlich noch etwas auf Euch zukommt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen