Hallo Forum,
mein Vater starb 1991 und hinterließ Schulden beim Finanzamt und bei der Krankenversicherung. Die Gläubiger wendeten sich einige Zeit später an meine Mutter zwecks Begleichung der Schulden. Da meine Mutter mittellos war, konnte sie nichts bezahlen. Nach einigen Besuchen des Gerichtsvollziehers und einigen Schriftwechseln hat meine Mutter seit 1996 nichts mehr davon gehört. Sie verstarb kürzlich. Meine beiden Schwestern und ich werden vorsichtshalber das Erbe
ablehnen, da wir gehört haben, dass titulierte Schulden beim Finanzamt erst nach 30 Jahren verjähren.
Folgende Fragen:
1) Warum hat man sich damals nicht an uns Kinder gewandt wegen der Schuldenbegleichung? Wir waren ja auch Erben.
2) Sind wir trotz heutiger Erbausschlagung evtl. noch in der Haftung für die damaligen Schulden meines Vaters?
Viele Grüße
Alte Schulden im Nachlass
2. September 2012
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Frage vom 2. September 2012 | 12:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Schulden im Nachlass
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. September 2012 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47590 Beiträge, 16825x hilfreich)
zu 1) Keine Ahnung, seid Ihr damals noch minderjährig gewesen?
zu 2) Im Prinzip ja, wobei ich nicht davon ausgehe dass da tatsächlich noch etwas auf Euch zukommt.
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