Altenheim zahlt angespartes Geld der Mutter nach dem Tod nicht aus

20. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)
Altenheim zahlt angespartes Geld der Mutter nach dem Tod nicht aus

Guten Tag und zwar haben ich folgende Frage:

Meine Mutter ( 97)war 4 Jahre im Altenheim und habe mir dann eine Betreuerin für sie genommen und nur den Aufgabenkreis der Gesundheitsvorsorge übernommen welches auch vom Gericht mit einem Ausweis bestätigt wurde.

Die Betreuerin hat dann im Heim ein Heim-Konto für die Mutter eingerichtet, wo vom Sozialamt der monatliche Zuschuss überwiesen wurde.
Und ich auch 600€ auf das Heim-Konto überweisen musste, weil ich keine Quittungen habe aufgehoben, bei der Entrümpelung als auch Wohnungsauflösung.Das wurde von der Betreuerin so entschieden und dem bin ich dann auch nachgekommen.

Jetzt ist meine Mutter verstorben und habe vom Heim erfahren, das sie eine Summe von 3000€ dort angespart hat,hatte dann das Heim gebeten diese Summe direkt an den Bestatter zu überweisen und die verweigern jetzt das mit der Begründung und Auflage ,einen Erbschein sehen zu wollen.
Nur wer das Erbe annimmt darf über dieses Geld verfügen.
Da wir Geschwister allerdings die Erbschaft nicht annehmen, hält das Heim das Geld zurück.

Die Rücksprache übrigens mit dem Sozialamt sagte die Sozialarbeiterin mir wiederum ,das Heim darf dieses Geld an den Bestatter auszahlen, weil sie keine Ansprüche mehr stellen auf Rückwirkung der zur Verfügung gestellten Summe.
Das haben wir dem Heim mitgeteilt werden aber genötigt den Erbschein vorzulegen und halten fest an dieser Aussage.
Ist das denn rechtend was da abläuft und wohin verschwindet das Geld?

Danke fürs lesen und sonnigen Sonntag
LG





-- Editiert von Jolande am 20.09.2020 10:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Nur wer das Erbe annimmt darf über dieses Geld verfügen.


So ist es.

Zitat:
Die Rücksprache übrigens mit dem Sozialamt sagte die Sozialarbeiterin mir wiederum ,das Heim darf dieses Geld an den Bestatter auszahlen, weil sie keine Ansprüche mehr stellen auf Rückwirkung der zur Verfügung gestellten Summe.


Nur weil das Sozialamt keine Ansprüche stellt heißt das nicht, dass es nicht auch noch weitere Gläubiger gibt. Und nur weil das Heim das darf heißt das noch lange nicht, dass es das auch muss.

Weisungsbefugt sind alleine die Erben. Wer Erbe ist muss das durch Vorlage eines Erbscheins nachweisen.

Warum wurde denn überhaupt das Erbe ausgeschlagen, wenn es gar nicht überschuldet war?

Zitat:
Ist das denn rechtend was da abläuft und wohin verschwindet das Geld?


Sollte es keine anderen Erben geben, geht das Geld irgendwann an den Staat.

Haben denn auch die Enkel (und Urenkel) das Erbe ausgeschlagen?

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#2
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum wurde denn überhaupt das Erbe ausgeschlagen, wenn es gar nicht überschuldet war?


also ich kann mich erinnern es gab mal vor vielen Jahren einen Streit wegen des Eltern-Hauses (Eigentum) und Land was verkauft werden sollte und die LPG ( zur DDR Zeit) sich das Land unter den Nagel gerissen hat.
Da ging es mal sehr übel zu und war viel Streit deswegen.
Für mich ein Grund die Finger davon zu lassen, weil ich nicht weiß was da vielleicht noch unterschwellig brodelt und ans Tageslicht kommt.
Auch habe ich den Tipp von der Betreuerin bekommen und sie wusste sicherlich mehr, weil sie tieferen Einblick in Daten hatte.
.
Zitat (von hh):
Haben denn auch die Enkel (und Urenkel) das Erbe ausgeschlagen?


Das wollen die Kinder auf jeden Fall machen und nehmen die Enkelkinder gleich mit zum Ausschlagen.
Ich finde das ziemlich ungerecht, sich das Staats-säckle in dieser Form füllen.
Aber was soll man machen ?
Vielen Dank für deine Antwort

LG

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

In so Fällen macht doch ein Nachlassverwalter Sinn.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jolande
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
n so Fällen macht doch ein Nachlassverwalter Sinn.


inwiefern ?
Und was macht der Nachlassverwalter dann, wer den beauftragt?
Es sind ja noch viel Anhang von Erben wie ich weiß und ist eine lange Schlange die da stehen.
Na ich bin eh raus und habe das Erbe schon ausgeschlagen und ist mir jedenfalls zu heikel.
Vielen Dank für den Tipp

LG

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