Altes Erbe. Grundbuchberichtigung

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
MF13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Altes Erbe. Grundbuchberichtigung

Hallo,
Wir habe hier folgenden Fall. (neuen Bundesländern)
Bauer mit Frau (beide 1897 im jetzigen Polen geboren) haben einen Bauernhof mit Acker, Wald und Grünland (Bauer im Grundbuch eingetragen)
1941 nahmen sie ein Kind (1938 geboren) auf und nach dem Ableben des Bauers 1976 (Frau stab 1972, beide kinderlos) wurde der Nachlass (Haus und Grundstücke) dem aufgenommenen Kinde übertragen (wie ist nicht mehr bekannt) und im Grundbuch eingetragen.
Im Jahre 2011 kam vom Gemeindeamt eine Mitteilung, woraus hervor geht das der verstorbene Bauer noch Miteigentümer von weiteren Grundstücken war. Eine jetzige Anfrage bei Grundbuchamt bestätigte dies auch. Alle alten Miteigentümer sind schon verstorben und aber es gibt zu Jedem bekannte Erben. Alle Erben haben dieses Schreiben bekommen.
Nun wurde und uns dort mitgeteilt, dass das Grundbuch berichtigt werden muss, aber wozu ein Erbschein benötigt wird.
So eine Erbschein ist aber nicht vorhanden und muss beantragt werden. Ich denke dies ist nicht so einfach, da das Kind nicht leiblich ist.
Wie kann man da vorgehen? Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus.
Danke für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46667 Beiträge, 16547x hilfreich)

Zitat:
Wie kann man da vorgehen?


Zunächst einmal sollte man sich beim Nachlassgericht erkundigen, ob dort eine Nachlassakte vorhanden ist und ob damals jemand einen Erbschein beantragt hat. Vielleicht gab es ein Testament.

Zitat:
wurde der Nachlass (Haus und Grundstücke) dem aufgenommenen Kinde übertragen (wie ist nicht mehr bekannt) und im Grundbuch eingetragen.


Die Grundlage der Eintragung sollte auch im Grundbuch stehen.

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