Altes Testament - Alleinerbe auch dann, wenn Bankvollmachten ausdrücklich widerrufen wurden?

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
DD
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Altes Testament - Alleinerbe auch dann, wenn Bankvollmachten ausdrücklich widerrufen wurden?

Folgender Fall liegt vor:

Aufgrund grosser Streitigkeiten hat meine Großtante ihrem Lebensgefährten (sie waren nicht verheiratet) kurz vor ihrem plötzlichen Tod sämtliche Bankvollmachten entzogen. Sie versicherte dem Rest der Familie, dass kein Testament vorläge. Leider liegt bei einem Notar nun doch ein altes Testament von 1999 vor, welches (vermutlich) den Lebensgefährten zum Alleinerben erklären wird. Kann dies auch dann geschehen, wenn o.g. Bankvollmachten ausdrücklich widerufen wurden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 73x hilfreich)

Das ist durchaus möglich.

Eine Bankvollmacht und ein Testament sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Ein Testament müßte ausdrücklich widerrufen werden, damit es unwirksam wird.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Es stellt sich die Frage, ob das Testament nur deshalb beim Notar (und nicht beim Amtsgericht)liegt, weil der Notar es entsprechend einer Weisung aus der Verwahrung des Amtsgerichtes genommen hat. Dies käme einem Widerruf gleich.

Eine andere Möglichkeit wäre, bei der Bank nachzufragen und sich nach dem Schreiben zu erkundigen, in welchem die Erblasserin die Vollmacht entzogen hat.

Schließlich könnte es noch weitere Unterlagen geben, in denen ein Widerruf enthalten sein könnte - Tagebücher zum Beispiel.

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