Amtsgericht/Nachlasspfleger

14. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)
Amtsgericht/Nachlasspfleger

Hallo Forumsmitglieder!

Zum Jahresbeginn ist ein entfernter Verwandter von mir verstorben, ohne eigene/nähere Angehörige.

Das Amtsgericht bestellte einen Nachlasspfleger, der sich um Beerdigung und Wohnungsauflösung etc. kümmerte.

Nach der Erbenermittlung wurde dann die Pflegschaft Ende Februar offiziell beendet, worüber ich auch vom Amtsgericht schriftlich informiert wurde.

Daraufhin forderte ich eine Nachlassaufstellung an, ohne Erfolg. Rund 2 Monate später rief ich dann direkt bei dem Nachlasspfleger an um eine detailierte Aufstellung zu erhalten. Dieser tönte groß "...ahhh das ist alles längst erledigt und angeschlossen!" Darauf sagte ich dann, dass ich gerne mal die "Buchhaltung" sehen würde. Da viel ihm dann plötzlich ein, dass er noch Geld bei sich "liegen" hätte!!! (???) ....und das er das nun abschließen wollte.

2 Tage später erhielt ich in Kopie das Schreiben des Nachlasspflegers mit den modifizierten Aufstellungen und natürlich noch einer zusätzlichen Rechnung! Wohlgemerkt dies war Anfang Mai und die Pflegschaft seit 2 Monaten beendet! Zusätzlich wurde erwähnt, das nun die Erbschaft unter Aktenzeichen XYZ beim Amtsgericht hinterlegt sei.

Nun, mittlerweile ist Mitte Dezember und das Geld wurde definitv noch immer nicht hinterlegt!!! Dies ergaben regelmässige Anfragen beim zuständigen Amtsgericht.

Habt ihr sowas schon einmal erlebt? Meine Erbschaft ist doch kein Kreditinstitut für Nachlasspfleger! In meinen Augen hält der Nachlasspfleger seit Beendigung der Pflegschaft (25.Feb. 2011) unberechtigt das Geld zurück!

Auch sind in meinen Augen im ganzen Abwicklungsprozess auffallende Punkte. So wurde das Auto zu einem drittel des aktuellen Marktpreises verschleudert. Der örtliche Bestatter der die Leiche abholte, wurde durch einen "Nachbarn" des Nachlasspflegers ersetzt, welches zu einer weiteren Bestatterrechnung führte.

Irgendwie hab ich den Eindruck, dass sich hier versucht wird die Taschen zu füllen, weil es anfänglich augenscheinlich keine Nachfahren/Erben gab. Auch das bis zum heutigen Zeitpunkt das Geld nicht beim Amtsgericht aufgetaucht ist, verhärtet meine Annahme.

Habt ihr Tipp´s? Was ist zu tun? Wie kann ich am besten die ganze Abwicklung nachvollziehen?

Vielen Dank

Jörg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nun, konsultieren Sie doch einen Rechtsanwalt.
Der kann die Akte bei Gericht anfordern.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Nun, natürlich ist das der einfachste und bequemste Weg. Allerdings handelt es sich nicht um eine Millionenerbschaft. Die Anwalts- und Gerichtskosten würden sicherlich einen Großteil verschlingen.

Letztendlich mache ich mir auch keine großen Hoffnungen, da die Nachlasspfleger im Auftrag und unter Aufsicht des Amtsgericht tätig sind. Der zuständige Rechtspfleger hat die Sache geprüft und für ordnungsgemäß gehalten. Auch das die Summe seit 8 Monaten im Privatbesitz des Pflegers ist und nicht bei der Hinterlegungsstelle wie üblich, scheint vollkommen normal zu sein.

Scheinbar "wirtschaften" die damit und wenn der nächste Todesfall bearbeitet wird, steht wieder neues Geld zur Verfügung mit dem dann ein älterer Fall ausgezahlt wird.

Das alles enspricht halt nicht meiner Rechtsauffassung, sondern ist in meinen Augen Unterschlagung, Veruntreuung. Nach Abschluss einer Nachlasspflegschaft und Auflösung des dazugehörigen Kontos, gehört das Geld umgehend zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes. Nicht in die Geldbörse des Nachlasspflegers. Ich als Erbe gewähre ja damit dem Nachlasspfleger einen zinslosen Kredit, ungefragt und unfreiwillig?

In der freien Wirtschaft ist so ein Gebahren nicht denkbar! Würde ich bei meinem Arbeitgeber Geld aus der Kasse nehmen um es Monate später dann "vielleicht" mal wieder nach Lust und Laune zu bringen, da könnte ich direkt meinen Hut nehmen.

Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Vermögens, total suuuper. Nur wird es nicht wirklich für die Erben, sondern für den Pfleger gesichert. Da die Staatsanwaltschaft eh im selben Gebäude sitzt, brauch man da auch niemanden bemühen. Von der Rechtstaatlichkeit eines Amtsgerichtes und deren Organe, hatte ich zu hohe Erwartungen.

Ich warte einfach bis zum Sommer und frage nochmal vorsichtig nach. Die zuständigen Beamten reagieren auch sehr gereizt/agressiv, wenn man sich alle 2 Monate über den Verbleib des Geldes informiert.

Ist halt deutsche Amtswillkür und was soll ich als kleiner Furz daran ändern?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

Zeig ihn doch einfach mal an, wegen Veruntreuung und Betruges etc...die StA muss dann ermitteln, und wehe da stimmt was nicht...! Und das kostet nix!

mfg

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Analytik
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 51x hilfreich)

Jep... im realen Leben würde ich das auch so machen... Allerdings ist es ja hier so, dass die Nachlasspfleger vom Amtsgericht beauftragt und kontrolliert werden. Der zuständige Rechtspfleger vom Nachlassgericht ist Beamter sitzt direkt neben dem Büro der Staatsanwaltschaft... die Essen mittags wahrscheinlich gemeinsam in der Kantine. Das da einer im eigenen Haus anfängt zu ermitteln und den*****hahn zu machen... halte ich für unwahrscheinlich.

1x Hilfreiche Antwort

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