Hallo zusammen und schon einmal vorab sorry: ich bin in Todesfällen glücklicherweise nicht erfahren, aber nun ist mein Schwiegervater verstorben und da der Rest der Familie derzeit Schwierigkeiten hat, einen klaren Gedanken zu fassen, suche ich inzwischen hier Rat...
Folgende Situation:
Schwiegereltern haben drei Kinder (meine Frau und noch 2). Eines der Kinder wohnt mit Familie in einer auf das Haus der Schwiegereltern oben drauf gebauten Wohnung. Schwiegervater ist nun verstorben, ein Testament
hat er nie gemacht.
Da die Schwiegereltern -vom abbezahlten Haus abgesehen- keinen nennenswerten Besitz haben und die Schwiegermutter jetzt von mickriger Witwenrente leben wird (und auch kann), haben die drei Kinder beschlossen, derzeit auf ihren Anteil zu verzichten.
So weit, so gut, und nach allem, was ich bisher gelesen habe, ist das auch einfach möglich, indem beim Nachlassgericht dieses so angegeben wird. Kein Notar notwendig.
Jetzt wünschen wir alle meiner 80jährigen Schwiegermutter noch ein langes Leben, aber irgendwann wird auch dieses zu Ende gehen. Die Frage ist, wie es dann weitergeht.
Grundsätzlich wird (da auch meine Schwiegermutter kein Testament hat und vermutlich keines machen wird) irgendwann einmal ihr "Haus" und ihr Teil des Grundstücks (das ist seinerzeit, als der andere Schwiegersohn obendrauf gebaut hat, aufgeteilt worden) zu gleichen Teilen an die drei Kinder vererbt werden. Da nun ja eines der Kinder quasi "im Haus" wohnt und evtl. dort auch wohnen bleiben möchte, während keines der anderen beiden Kinder in die dann leere untere Haushälfte einziehen will, stellt sich ja die Frage, wie das weitergeht. Muss das Kind, das im Haus wohnt, seine beiden Geschwister auszahlen? Das kann es ja u.U. gar nicht, weil es noch einen Kredit für seine eigene Haushälfte abbezahlt.
Evtl. will die Familie, die in der oberen Haushälfte wohnt, dann ganz dort wegziehen, was die Angelegenheit vermutlich vereinfachen würde, weil dann sowieso alles verkauft und dadurch teilbar wird, aber was, wenn nicht?
Bin da etwas ratlos...
Anfängerfragen... Schwiegervater verstorben
Muss das Kind, das im Haus wohnt, seine beiden Geschwister auszahlen?
Wenn die darauf bestehen - ja.
Das kann es ja u.U. gar nicht, weil es noch einen Kredit für seine eigene Haushälfte abbezahlt.
Dann können die anderen die Teilungsversteigerung des Hauses beantragen. Klüger wäre es allerdings, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Die finden Sie dann aber halt nicht im Gesetzbuch...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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...haben die drei Kinder beschlossen, derzeit auf ihren Anteil zu verzichten.
So weit, so gut, und nach allem, was ich bisher gelesen habe, ist das auch einfach möglich, indem beim Nachlassgericht dieses so angegeben wird.
Wenn damit eine Ausschlagung gemeint ist, sollte man bedenken, dass dadurch die Witwe nicht automatisch Alleinerbin wird.
quote:
Grundsätzlich wird (da auch meine Schwiegermutter kein Testament hat und vermutlich keines machen wird) irgendwann einmal ihr "Haus" und ihr Teil des Grundstücks (das ist seinerzeit, als der andere Schwiegersohn obendrauf gebaut hat, aufgeteilt worden)
Könnte es sein, dass die obendrauf gebaute Wohnung bereits Eigentum des Kindes/Schwiegersohnes ist?
Grundbuchrechtlich kann das Haus entweder als Grundstück im Grundbuch eingetragen sein (dabei gehört das Grundstück und Haus zusammen) oder durch Aufeilung Sondereigentum g gebildet worden sein.
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So weit, so gut, und nach allem, was ich bisher gelesen habe, ist das auch einfach möglich, indem beim Nachlassgericht dieses so angegeben wird. Kein Notar notwendig.
Die einzige einfache Möglichkeit, auf das Erbe zu verzichten, wäre die Ausschlagung. Dann würde die Schwiegermutter statt 50% aber nur 75% erben. Die restlichen 25% gehen an die Verwandtschaft (Geschwister, Nichten, Neffen) des Schwiegervaters.
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Muss das Kind, das im Haus wohnt, seine beiden Geschwister auszahlen?
Nein. Die Geschwister müssen sich darüber einig werden, wie mit der Wohnung weiter verfahren wird. Kein Kind hat einen Rechtsanspruch auf Auszahlung oder auf Übertragung der Anteile nur auf sich.
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Evtl. will die Familie, die in der oberen Haushälfte wohnt, dann ganz dort wegziehen, was die Angelegenheit vermutlich vereinfachen würde, weil dann sowieso alles verkauft und dadurch teilbar wird, aber was, wenn nicht?
Wenn das Haus grundbuchrechtlich in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, dann ist auch der Verkauf einzelner Wohnungen möglich.
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Könnte es sein, dass die obendrauf gebaute Wohnung bereits Eigentum des Kindes/Schwiegersohnes ist?
Ja, genau: der andere Schwiegersohn hat vor über 20 Jahren oben auf das Haus eine Wohnung gebaut, die sein Eigentum ist (natürlich mit seiner Frau, also einer der Töchter des Verstorbenen). Wie das im Grundbuch genau geregelt ist, weiß ich nicht, nur, dass es geregelt ist. Beim aktuellen Erbe handelt es sich also um die untere Hälfte des Hauses sowie (ich glaube) eine Hälfte des Grundstücks.
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Die einzige einfache Möglichkeit, auf das Erbe zu verzichten, wäre die Ausschlagung. Dann würde die Schwiegermutter statt 50% aber nur 75% erben. Die restlichen 25% gehen an die Verwandtschaft (Geschwister, Nichten, Neffen) des Schwiegervaters.
Ach Du Schei...., das wäre gar nicht im Sinne des Erfinders... Typischer Fall von krummbuckeliger Verwandtschaft, mit der man nichts zu tun hat/haben will, die sollen natürlich nichts abbekommen. Es geht darum, dass die frischgebackene Witwe alles hat, wie, ist egal. Wenn also die Kinder ihr Erbe nicht ausschlagen, sondern annehmen und der Mutter gleich wieder zurück-"schenken" oder sowas, wäre das eine Möglichkeit? Man will halt für die Mutter keinerlei Stress, sondern im Idealfall, dass alles so bleibt wie bisher und sie sich keine Sorgen machen muss.
Wenn auch sie irgendwann mal das Zeitliche segnet, klar, dann wollen alle drei Kinder "ihren Anteil", aber jetzt überhaupt nicht.
-- Editiert SorcererJB am 02.01.2015 11:23
-- Editiert SorcererJB am 02.01.2015 11:23
So wie ich das sehe gibt es foalgende Möglichkeiten:
A: Erbe ausschlagen und 25% an die "buckelige Verwandtschaft" abtreten
B: Erbe werden und mit der Mutter eine Regelung treffen, das die Erben nichts machen (notariell/Grundbuchrechtlich abgesichert)
Ich denke für euch käme dann nur Variante B in Frage ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Beim aktuellen Erbe handelt es sich also um die untere Hälfte des Hauses sowie (ich glaube) eine Hälfte des Grundstücks.
Wenn Sondereigentum gebildet wurde, kann das nicht sein.
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Es geht darum, dass die frischgebackene Witwe alles hat, wie, ist egal.
Tja, das hätte vorher mittels Testament regeln müssen/können, jetzt sind die Kinder Miterben.
quote:
Wenn also die Kinder ihr Erbe nicht ausschlagen, sondern annehmen und der Mutter gleich wieder zurück-"schenken" oder sowas, wäre das eine Möglichkeit?
Das sollte man gut überlegen! Die Kinder sind Erbe und wenn sie dieses an die Mutter übertragen, fällt ggf. Steuer an. Der Freibetrag von Kindern auf Eltern ist nicht sehr hoch.
quote:
Man will halt für die Mutter keinerlei Stress, sondern im Idealfall, dass alles so bleibt wie bisher und sie sich keine Sorgen machen muss.
Man könnte ja auch erst mal alles so belassen, wie es ist. Lasst euch von einem Notar und ggf. einem Steuerberater beraten.
War der Vater eigentlich Alleineigentümer oder ist die Mutter ebenfalls Eigentümer?
-- Editiert cruncc1 am 02.01.2015 13:21
quote:
War der Vater eigentlich Alleineigentümer oder ist die Mutter ebenfalls Eigentümer?
Gute Frage - weiß ich nicht. Melde mich wieder, sobald ich das rauskriege...
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