Anfechtung des Testaments bei Enterbung

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
HS70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Anfechtung des Testaments bei Enterbung

Guten Tag!

Sachverhalt: Eltern AB (2 eheliche Söhne C und D) verfassen in 2009 Berliner Testament. Elternteil A verstirbt 2019 und setzt Alleinerben B ein. Im veröffentlichen Testament erfährt Sohn C, dass er enterbt wurde. Sohn D erhält selbiges Schreiben und ist entsetzt, dass Eltern AB so verfügt haben. Sohn D ist nach zukünftigem Tod von B somit als Alleinerbe eingesetzt und möchte aber die Regelung nicht akzeptieren. Hat Sohn D rechtliche Mittel, das Testament anzufechten (O-Ton: „das war nur Boshaftigkeit der Eltern AB gegenüber „ungeliebtem" Sohn C")? Oder müsste er B überreden, das Testament für ungültig zu erklären?

C hat nur Anspruch auf Pflichtteil, der testamentarisch gewährt wird.

Danke und HG
HS

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Einen Anfechtungsgrund kann ich nicht erkennen, da die Eltern rein rechtlich gesehen gegenüber C durchaus derart boshaft sein dürfen.

B kann das Testament auch nicht alleine ändern oder für ungültig erklären.

Als einzige Möglichkeit sehe ich den Abschluss eine notariellen Erbvertrages, in dem D der geänderten Erbfolge zustimmt.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

D steht es doch frei neben dem Pflichtteil einen höheren Anteil an C zu geben. Warum unnötig Ärger aufkommen lassen?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hat Sohn D rechtliche Mittel, das Testament anzufechten (O-Ton: „das war nur Boshaftigkeit der Eltern AB gegenüber „ungeliebtem" Sohn C")? Oder müsste er B überreden, das Testament für ungültig zu erklären?

Ein Testament kann man nicht anfechten oder für ungültig erklären lassen, nur weil einem der Inhalt nicht gefällt.
Zitat:
D steht es doch frei neben dem Pflichtteil einen höheren Anteil an C zu geben. Warum unnötig Ärger aufkommen lassen?

Richtig, allerdings wäre das eine Schenkung von D an C und ggf. schenkungssteuerpflichtig. Der Freibetrag bei Geschwistern beträgt EUR 20.000.
Zitat:
Als einzige Möglichkeit sehe ich den Abschluss eine notariellen Erbvertrages, in dem D der geänderten Erbfolge zustimmt.

Das sehe ich auch so.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Gegebenenfalls gibt es eine Möglichkeit, es kommt noch auf den genauen Testamentstext an: Ist Sohn D "nur" als Alleinerbe eingesetzt oder ist Sohn C explizit enterbt?
Wenn "nur" der Alleinerbe eingesetzt wurde, dann kann dieser nach § 1948 BGB die testamentarische Erbschaft ausschlagen (womit das Testament, welche ja keine weiteren Anweisungen hat, hinfällig wird) und sein gesetzliches Erbe zusammen mit seinem Bruder annehmen.

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