Guten Tag!
Sachverhalt: Eltern AB (2 eheliche Söhne C und D) verfassen in 2009 Berliner Testament. Elternteil A verstirbt 2019 und setzt Alleinerben B ein. Im veröffentlichen Testament erfährt Sohn C, dass er enterbt wurde. Sohn D erhält selbiges Schreiben und ist entsetzt, dass Eltern AB so verfügt haben. Sohn D ist nach zukünftigem Tod von B somit als Alleinerbe eingesetzt und möchte aber die Regelung nicht akzeptieren. Hat Sohn D rechtliche Mittel, das Testament anzufechten (O-Ton: „das war nur Boshaftigkeit der Eltern AB gegenüber „ungeliebtem" Sohn C")? Oder müsste er B überreden, das Testament für ungültig zu erklären?
C hat nur Anspruch auf Pflichtteil, der testamentarisch gewährt wird.
Danke und HG
HS
Anfechtung des Testaments bei Enterbung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Einen Anfechtungsgrund kann ich nicht erkennen, da die Eltern rein rechtlich gesehen gegenüber C durchaus derart boshaft sein dürfen.
B kann das Testament auch nicht alleine ändern oder für ungültig erklären.
Als einzige Möglichkeit sehe ich den Abschluss eine notariellen Erbvertrages, in dem D der geänderten Erbfolge zustimmt.
D steht es doch frei neben dem Pflichtteil einen höheren Anteil an C zu geben. Warum unnötig Ärger aufkommen lassen?
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Zitat:Hat Sohn D rechtliche Mittel, das Testament anzufechten (O-Ton: „das war nur Boshaftigkeit der Eltern AB gegenüber „ungeliebtem" Sohn C")? Oder müsste er B überreden, das Testament für ungültig zu erklären?
Ein Testament kann man nicht anfechten oder für ungültig erklären lassen, nur weil einem der Inhalt nicht gefällt.
Zitat:D steht es doch frei neben dem Pflichtteil einen höheren Anteil an C zu geben. Warum unnötig Ärger aufkommen lassen?
Richtig, allerdings wäre das eine Schenkung von D an C und ggf. schenkungssteuerpflichtig. Der Freibetrag bei Geschwistern beträgt EUR 20.000.
Zitat:Als einzige Möglichkeit sehe ich den Abschluss eine notariellen Erbvertrages, in dem D der geänderten Erbfolge zustimmt.
Das sehe ich auch so.
Gegebenenfalls gibt es eine Möglichkeit, es kommt noch auf den genauen Testamentstext an: Ist Sohn D "nur" als Alleinerbe eingesetzt oder ist Sohn C explizit enterbt?
Wenn "nur" der Alleinerbe eingesetzt wurde, dann kann dieser nach § 1948 BGB
die testamentarische Erbschaft ausschlagen (womit das Testament, welche ja keine weiteren Anweisungen hat, hinfällig wird) und sein gesetzliches Erbe zusammen mit seinem Bruder annehmen.
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