Anfechtung wegen Täuschung

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Luna1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Anfechtung wegen Täuschung

Hallo
ich habe folgendes Problem..mein Vater ist vor 7 Jahren gestorben..er hatte Schulden bei der Bank..wollte die Schulden nicht bezahlen und habe es ausgeschlagen..
nun kommt der Hammer...durch Zufall habe ich nun gehört das mein Vater und seine damalige Lebensgefährtin angeblich 2 Eigentumswohnungen in Spanien gekauft hatten..Bin daraufhin zum Anwalt habe ihm davon erzählt haben versucht Erbschein zu bekommen weil mich schon interessiert ob es wirklich Eigentumswohnungen gibt..
Nun mein Problem..bekomme keinen Erbschein weil ich damals den Nachlass ausgeschlagen habe..aber nur mit einem Erbschein kann ich beim Grundbuchamt checken ob dort tatsächlich Eigentum besteht..was soll ich nun machen?Kann ich das anfechten?Schliesslich wurde ich getäuscht weil mir nichts gesagt wurde...Habe ich da eine Chance?Das ist echt so gemein
Wäre sehr dankbar bei Antworten

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du bist doch anwaltlich beraten. Was meint der denn dazu? Grundsätzlich ist der mutmaßliche Erbe verpflichtet, sich selbst einen Überblick zu verschaffen. Das hast Du damals getan? Wie?

Und wieso sollen die Wohnungen dem Vater gehören, könnte doch auch die Lebensgefährtin sein, die das Eigentum hat? Wenn überhaupt was existiert? Denn wenn viel Geld da ist, was plötzlich verschwindet (Kauf von Wohnungen), das weiss doch ein Kind. Zumindest, dass da mehr da sein müsste.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luna1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
danke erstmal für deine Antwort
meine leibliche Mutter ist gestorben als ich 3 war..da ich weder zu meinem Vater noch zu seiner Lebensgefährtin Kontakt hatte bin bei meiner Oma aufgewachsen..Weder mein Vater noch Sie haben jemals etwas erwähnt..Fakt war das mein Vater Schulden bei der Bank hatte.deshalb interessiert mich ja ob da was dran ist..
die Lebensgefährtin ist damals wieder zurück nach Spanien
wir haben kein gutes Verhältnis
auch mein Vater hatte nichts für mich übrig
habe ich eine Möglichkeit den Erbschein zu bekommen auch wenn ich damals wegen der Schulden das Erbe ausgeschlagen habe?
Vielleicht ist es nur ein Gerücht

-- Editiert von Luna1970 am 10.08.2015 09:39

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hättest nach dem Tod des Vaters nachforschen müssen. Jetzt sehe ich da wenig Chancen. Es geht Dich einfach nichts an. Und nochwas: kennst Du das Kinderspiel "stille Post?" Da muss doch gar nichts dran sein.

Abgesehen davon: was hast Du damals gemacht? Eine Liste von der Lebensgefährtin gefordert? Oder sonst was? Wahrscheinlich, wenn ich das richtig lese, gar nichts. Auf den Kontoauszug geguckt, und das wars?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 10.08.2015 09:35

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Luna1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

wieso hätte ich nachforschen sollen habe doch jetzt erst zum ersten mal davon gehört..wenn ich damals schon etwas mitbekommen hätte hätte ich doch niemals das Erbe ausgeschlagen..

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn man keinen Überblick über die Lebensverhältnisse hat, dann forscht man nach. Womit wir am Ende der Fahnenstange angekommen sind. Da hat niemand getäuscht, wobei Du ja noch nicht mal weisst, ob was existiert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du solltest einfach einen Anwalt mit Kenntnissen in spanischem Recht beauftragen, Dir die Grundbuchauszüge zu beschaffen. Dafür rauchst Du nicht zwingend einen Erbschein. Wissen solltest Du allerdings, wo sich die vermeintlichen Wohnungen befinden.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Niebelung
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Weißt du denn wo sich die Wohnungen befinden?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Luna1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ich weiss wo sie wohnt..Ob das nun eine der Eigentumswohnungen ist kann ich nicht sagen..Ich hoffe das Gericht gibt meiner Anfechtung wegen der Ausschlagung statt..damit ich meinen Erbschein bekomme..habe morgen Termin beim Anwalt..hoffe der kann mir helfen damit wir ins Grundbuch schauen können

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe das Gericht gibt meiner Anfechtung wegen der Ausschlagung statt, damit ich meinen Erbschein bekomme.

Da sehe ich null Chance.
Zitat:
...hoffe der kann mir helfen damit wir ins Grundbuch schauen können

Um in ein Grundbuch schauen zu können, musst Du erstmal wissen, in welches Grundbuch.

Im übrigen gilt für evtl. in Spanien vorhandene Immobilien spanisches Recht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also, ich fasse mal zusammen. Irgendwo in Spanien sollen Wohnungen sein. Wo, das weiss man nicht. Ob sie dem Vater gehörten, das weiss man auch nicht. Ob sie überhaupt existieren weiss man auch nicht. Und spanisches Recht kennt man auch nicht. Und nach deutschem Recht ist der Fall abgeschlossen.
Ob ein spanisches Testament existiert, das weiss man auch nicht.
Aussichtsvoller Rechtsfall.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 12.08.2015 17:32

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