Angabe letzte Rente Erblasserin in Erbschaftsteuererklärung

21. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Moni27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angabe letzte Rente Erblasserin in Erbschaftsteuererklärung

Hallo, ich muss eine Erbschaftsteuererklärung bearbeiten. Es gab noch die Auszahlung einer letzten normalen Rente im Monat der Versterbens der Erblasserin. Wo gebe ich dies in der Erbschaftssteuererklärung an? In dem Feld Rente 72-74 ja sicher nicht. Es ist ja kein vererbter wiederkehrender Bezug, (sondern nur die letztmalige Rentenauszahlung). Zählt es dann zum Vermögen dazu? Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ancalagon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Das betrifft nicht die Erbschaftsteuer, sondern die Einkommensteuer.
Die letzte Rente ist wie immer anzugeben. Da gibt es keine Besonderheiten. Also Anlage R ausfüllen. Im Übrigen hat der Rentenversicherungsträger dem Finanzamt automatisch eine Mitteilung zu der Rentenzahlung gemacht. Das Finanzamt geht ohnehin von den gemeldeten Werten der Rentenversicherung aus.

Bei der Erbschaftsteuer gibst du das geerbte Vermögen an. Da ist die Rente schon mit drin.

-- Editiert von User am 21. Januar 2025 16:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moni27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ancalagon):
Bei der Erbschaftsteuer gibst du das geerbte Vermögen an. Da ist die Rente schon mit drin.


Vielen Dank für die Antwort! Die letzte Rente wurde erst nach dem Versterben ausgezahlt, gelangte also erst nach der Meldung der Bank über das Vermögen ans Finanzamt aufs Konto. Deshalb hätte ich gedacht, ich muss diese zusätzliche "Einnahme" noch mit angeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49142 Beiträge, 17297x hilfreich)

Zitat (von Moni27):
Vielen Dank für die Antwort! Die letzte Rente wurde erst nach dem Versterben ausgezahlt, gelangte also erst nach der Meldung der Bank über das Vermögen ans Finanzamt aufs Konto. Deshalb hätte ich gedacht, ich muss diese zusätzliche "Einnahme" noch mit angeben?

Das ist nach meiner Auffassung auch zutreffend, da die Rente an die Erben gezahlt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49142 Beiträge, 17297x hilfreich)

Zum Thema Renten habe ich keinen passenden Artikel gefunden. Nach meiner Auffassung gilt dafür aber sinngemäß das Gleiche wie für Gehaltszahlungen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/todesfall-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI727367.html

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