Guten Tag,
ich hoffe, dass mir jemand bei folgendem Fall weiterhelfen kann:
Vater (Witwer) hat 3 Kinder (A, B und C)
Im Jahre 1980 verschenkt er Bargeld (per Banküberweisung) wie folgt:
100.000 DM an A
40.000 DM an B
*unbekannt* an C
mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger "ERBE"
2010 wird in einem Testament C als Alleinerbin eingesetzt.
Dazu der Hinweis "Die Schenkungen müssen auf den Pflichtteil angerechnet werden"
Der Vater stirbt 2012.
A verzichtet auf den Pflichtanteil.
Muss sich B die Schenkung, welche 30 Jahre zurückliegt und damals als "ERBE" (und nicht "Pflichtanteil") ausgewiesen wurde,
anrechnen lassen?
Da die Erbmasse ca. 100.000 Euro beträgt, wird der Pflichtanteil ca. 16.600 Euro betragen.
Wenn 40.000 DM = 20.000 Euro, dann würde bei einer Anrechnung B leer ausgehen?
Danke für Eure Hilfe!
Anrechnung einer Schenkung an den Pflichtanteil
9. Juni 2015
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Frage vom 9. Juni 2015 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung einer Schenkung an den Pflichtanteil
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