Hallo,
meine Mutter hat meinem Bruder einen Geldbetrag zweckgebunden 'geschenkt'. In diesem Zusammenhang wurde ein Schriftstück aufgesetzt, in dem geschrieben steht, dass die Schenkung auf das spätere Erbe anzurechnen ist. Testamentarisch/notariell ist das bislang aber nicht geregelt.
Meine Frage: Ist das Vorgehen (erst einmal) ausreichend oder widerspricht die Schenkung von Summe x einer späteren Anrechnung auf das Erbe? Ich möchte vermeiden, dass die Summe später als erbrechtlich irrelevant betrachtet wird.
Dank und Gruß!
Mimolix
Anrechnung einer Schenkung auf das Erbe
11. Juni 2020
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Frage vom 11. Juni 2020 | 17:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung einer Schenkung auf das Erbe
#1
Antwort vom 12. Juni 2020 | 08:43
Von
Status: Unbeschreiblich (50249 Beiträge, 17588x hilfreich)
Zitat:Ist das Vorgehen (erst einmal) ausreichend
Ja, wenn im Rahmen einer Schenkung die Anrechnung auf das Erbe festgelegt wird, dann erfolgt so eine Anrechnung nach § 2050 BGB auch dann, wenn es kein Testament gibt.
Das Schriftstück sollte dabei auch vom Beschenkten unterschrieben sein.
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