Anrechnung von Schenkungen auf Erbteil?

5. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)
Anrechnung von Schenkungen auf Erbteil?

Mein Opa hat ein Haus. Erberechtigt sind wohl mein Vater und dessen Schwester. Die Schwester meines Vaters hat in den letzten 10 - 15 Jahren schon mindestens 120000 DM an Bar-Schenkungen von meinem Opa zur Abzahlung des von ihr gekauften Hauses erhalten. Mein Vater hingegen bisher keinen Cent. Sollte es nun zum Erbfall kommen und mein Vater müsste seine Schwester wegen des Opa Hauses auszahlen, könnte man dann das hier geschenkte Geld in Anrechnung bringen? Oder einfach Pech gehabt, denn wer nicht zu Lebzeiten die Hand auffhält ist selber Schuld?

-- Editiert von Cosmo am 05.09.2004 20:21:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48789 Beiträge, 17189x hilfreich)

Oder einfach Pech gehabt, denn wer nicht zu Lebzeiten die Hand auffhält ist selber Schuld?

Das könnte in diesem Fall so sein!

Beim Tod des Opas erhalten sowohl Dein vater als auch dessen Schwester die Hälfte des Hauses, wenn kein Testament existiert.

Wenn das Haus mehr Wert, als die Schenkungen, dann besteht kein Ausgleichsanspruch (Pflichtteilergänzungsanspruch), d.h. faktisch hat die Schwester die Schenkungen zusätzlich bekommen.

Die Schwester hat allerdings keinen Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils am Haus. Sie hat nur Anspruch auf die Eintragung ihres Anspruchs als Eigentümerin in das Grundbuch.

Testamentarisch kann der Opa die Schenkung an die Schwester Deines Vaters insoweit berücksichtigen, als die Schwester mindestens einen Pflichtteilsanspruch hat.

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