Bitte um Rat für folgenden Sachverhalt:
Durch Testament bestimmt der Vater seine beiden leiblichen Kinder als Erben.
Zweite Ehefrau enterbt/nur pflichteilsberechtigt
Nach dem Tod des Ehemanns stellt die pflichteilsberechtigte Ehefrau einen Antrag auf Pflichkteilsergänzung an die Erben.
Auskunftspflicht der Kinder/Erben über Zuwendungen des Vaters in den letzten 10 Jahren
Ehefrau hat aber auch erhebliche finanzielle Zuwendungen vor 20 Jahren vom Erblasser erhalten.
Schenkungen waren nicht klar als Anrechnung auf Pflichtteil schriftlich dokumentiert.
Haben in diesem Fall nicht auch die Erben ein Auskunftsanspruch über Schenkungen an die Pflichtteilsberechtigte?
Können diese Schenkungen auf den Pflichtteil der Ehefrau angerechnet werden?
Anrechnungen von Schenkungen auf Pflichtteil
16. Januar 2023
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Frage vom 16. Januar 2023 | 12:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnungen von Schenkungen auf Pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2023 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
ZitatKönnen diese Schenkungen auf den Pflichtteil der Ehefrau angerechnet werden? :
Dann können sie auch nicht auf den Pflichtteil angerechnet werden.
Eine Anrechnung auf den Pflichtteilergänzungsanspruch ist dagegen auch ohne ausdrückliche Bestimmung möglich.
Und jetzt?
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