Anrechnungen von Schenkungen auf Pflichtteil

16. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
sunshine54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnungen von Schenkungen auf Pflichtteil

Bitte um Rat für folgenden Sachverhalt:

Durch Testament bestimmt der Vater seine beiden leiblichen Kinder als Erben.
Zweite Ehefrau enterbt/nur pflichteilsberechtigt

Nach dem Tod des Ehemanns stellt die pflichteilsberechtigte Ehefrau einen Antrag auf Pflichkteilsergänzung an die Erben.


Auskunftspflicht der Kinder/Erben über Zuwendungen des Vaters in den letzten 10 Jahren

Ehefrau hat aber auch erhebliche finanzielle Zuwendungen vor 20 Jahren vom Erblasser erhalten.
Schenkungen waren nicht klar als Anrechnung auf Pflichtteil schriftlich dokumentiert.

Haben in diesem Fall nicht auch die Erben ein Auskunftsanspruch über Schenkungen an die Pflichtteilsberechtigte?

Können diese Schenkungen auf den Pflichtteil der Ehefrau angerechnet werden?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von sunshine54):
Können diese Schenkungen auf den Pflichtteil der Ehefrau angerechnet werden?


Dann können sie auch nicht auf den Pflichtteil angerechnet werden.

Eine Anrechnung auf den Pflichtteilergänzungsanspruch ist dagegen auch ohne ausdrückliche Bestimmung möglich.

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