Anrecht auf Pflichteil oder nicht ?

12. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
MisterX1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf Pflichteil oder nicht ?

Hallo,

ich habe ein wichtige Frage.
Mein Vater hat zu Beginn seiner Rente sein Unternehmen an meinen Bruder überschrieben. Das Unternehmen gehört nun meinem Bruder. Im Gegenzug gibt mein Bruder unregelmäßig meinem Vater einen Betrag in Höhe von ca. 200€ im Monat zu Rente. Ein Vertrag zwischen den beiden exisitert meines Wissens nicht.
Da sich meine Lebensumstände geändert haben (werde Papa) und ich nun Eingekapital benötige stellt sich mir die Frage ob ich zumindestens nicht Anspruch auf einen Pflichteil habe?

Über eine baldige antwort, würde ich mich freuen!

Grüße und Danke im vorraus!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Einen Pflichtteilsanspruch hat man erst im Falle des Todes, aber nicht schon zu Lebzeiten des Erblassers.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Genau.

Um aber die evtl. nächste Frage direkt vorweg zu beantworten:

Der Anspruch des Pflichtteils ensteht im Todesfall des Erblassers, wenn ein Testament Existiert, in dem Sie ausdrücklich enterbt werden.

Sie haben dann Anspruch auf die Hälfte des normalen Erbes.

Die Firma wird nur noch dann dazu herangezogen, wenn bis zum Todestag des Erblassers noch keine 10 Jahre seit der Überschreibung vergangen sind.

Das nennt sich dann Pflichtteilergänzungsanspruch, weil der Anspruch des Plichtteils um den entsprechenden Anteil der Schenkung ergänzt wird.

Bis dahin könnten Sie allenfalls mit Ihrem Vater reden, ob im Sinne der Gleichberechtigung eine Art vorgezogenes Erbe in Frage kommt und er bereit ist Ihnen zu Lebzeiten bereits etwas zu geben.

Sollte das geschehen, soi handelt es sich übrigens ebenfals um eine Schenkung, worauf wiederum Ihr Brunder innerhalb der nächste 10 Jahre einen evtl. Pflichtteilergänzungsanspruch besitzt.

Jo, ich denke das sind alle Alternativen.

0x Hilfreiche Antwort

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