Hallo,
hoffe mir kann hier etwas weiter geholfen werden, meine Urgroßmutter (verwitwet) ist im April 2001 verstorben, hat zwei Kinder eines davon ist bereits verstorben, jedoch erhebt die Tochter des verstorbenen Kindes (alleinstehend) Ansprüche,sie hat einen rechtsanwalt eingeschaltet der die Erblaßsache klären soll, seit Mitte 2002 haben wir von der Seite nichts mehr gehört, was für Ansprüche kann Sie jetzt moch stellen, das Erbe wurde nicht innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen? Ist doch richtig das das eine Kind 50 % und die Tochter des verstorbenen Kindes 50 % erhält, oder lieg ich da falsch?
MfG
Andre75
Anspruch Pflichtteil Enkel? Verjährung?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wenn kein Testament voranden ist, dann erbt das eine Kind 50% und die Tochter des verstorbenen Kindes ebenfalls 50%.
Es geht hier also nicht um den Pflichtteil.
Als Erbe braucht man keine Ansprüche zu stellen. Der Tochter des verstorbenen Kindes gehören 50% des Nachlasses. Es handelt sich um gemeinschaftliches Eigentum beider Erben. Kein Erbe darf ohne Zustimmung des anderen Erben irgendetwas mit dem Nachlass machen. An Bankkonten oder Immobilien kommt man ja sowieso alleine bzw. ohne Erbschein nicht heran.
Ich weiß ja nicht, was die Urgroßmutter hinterlassen hat. Aber Ihr solltet sehr vorsichtig damit sein, irgendetwas davon zu verkaufen, entsorgen oder sonstwie zu verwerten.
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