Hi!
Ich hab schon ein bisschen rumgesucht, aber noch nicht die passende Antwort gefunden, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen ..
Mit meiner Mutter (50%) und meinen 4 Brüdern (jeweils 10%) habe ich (10%) in ungeteilter Erbengemeinschaft von meinem Vater unser Wohnhaus geerbt.
Nehmen wir mal an, ich würde Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen wollen - können mir da die Miterben einen "Stein" in den Weg legen und die Auseinandersetzung verweigern?
Was ist der Unterschied zwischen Teilauseinandersetzung und Auseinandersetzung?
Viele Grüße,
Katja
Anspruch auf Auseinandersetzung in Erbengemeinschaft??
7. November 2004
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Frage vom 7. November 2004 | 09:00
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch auf Auseinandersetzung in Erbengemeinschaft??
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. November 2004 | 12:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Sie können die Erbauseinandersetzung zwar verzögern, aber nicht endgültig verhindern.
#2
Antwort vom 8. November 2004 | 13:57
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 6x hilfreich)
Kommt auf das Testament an. Der Erblasser kann die Auseinandersetzung 30Jahre unterbinden. Ansonsten kann jeder Erbe die Auseinandersetzung jederzeit beantragen - sei denn zu Unzeit und nur in wenigen Fällen ist sie gesetzlich unterbunden (bei einem ungeborenen Erben z.B.)
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