Anspruch auf rausgabe privater Dinge

17. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jaspensina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf rausgabe privater Dinge

Guten Abend,

Ich wende mich an euch/Sie heute mit folgender Frage.

Meine Großmutter hat 1994 erneut geheiratet ihr neuer Ehemann hatte ein Haus und war für uns wie ein Großvater.
2012 ist meine Großmutter verstorben all ihre private Dinge (Bilder erinnerungen die meine Mutter sehr wichtig sind hatten wir damals im Haus gelassen da mein "Großvater" dies so wünschte... Wir hatten immer alle ein sehr gutes Verhältnis. Bis zum Frühjahr 2016 als er uns als allein erben aus dem Testament Strich und seine damals 4 Wochen lang beschäftigte Pflegerin eintragen ließ welche er auch im November 2016 heirate den Kontakt zu uns hatte er ab Juli 2016 abgebrochen.

Nun haben wir erfahren das er im Januar diesen Jahres verstorben ist und fragen uns ob wir noch immer einen Anspruch auf die privaten Dinge meiner Großmutter haben.
Es sind sehr viele emotionale wert dabei... Kann man da irgend etwas machen um an diese Dinge zu kommen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Jaspensina ):
und fragen uns ob wir noch immer einen Anspruch auf die privaten Dinge meiner Großmutter haben.


Deine Mutter hat nur einen Pflichtteilanspruch und das ist ein Anspruch in Geld. Einen Anpruch auf persönliche Dinge Deiner Großmutter hat Deine Mutter dagegen nicht.

Hatte die Großmutter und ihr neuer Ehemann ein Testament? Wenn nicht dann ist Deine Muter bereits mit dem Tod der Großmutter Miterbin von persönlichen Gegenständen geworden.

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#2
 Von 
Jaspensina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke erstmal für die Antwort,
Nein meine Großmutter hatte kein Testament.
Wir hatten die mündliche Absprache mit dem neuen Ehemann meiner Großmutter damals nach dem Tod meiner Großmutter das er vorerst die privaten und persönlichen Dinge im Haus lassen kann da er noch nicht bereit war aus zu sortieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Der Erbe erbt alles.

Herausgabe diverser Gegenstände wäre Kulanz ... falls diemSachen überhaupt noch da sind ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von hh):
Deine Mutter hat nur einen Pflichtteilanspruch und das ist ein Anspruch in Geld.


Der Pflichtteilsanspruch dürfte bereits verjährt sein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Jaspensina ):
Nun haben wir erfahren das er im Januar diesen Jahres verstorben ist und fragen uns ob wir noch immer einen Anspruch auf die privaten Dinge meiner Großmutter haben.


Nein, habt ihr nicht...fragen kostet aber ja bekanntlich nix.

-- Editiert von User am 17. Februar 2023 13:39

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von hh):
Deine Mutter hat nur einen Pflichtteilanspruch
Wieso hat die Mutter nur einen Pflichtteilanspruch? Sie ist doch Miterbin der Großmutter. Und dieser Erbanspruch ist doch nicht verjährt. Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der Pflichtteilsanspruch dürfte bereits verjährt sein.


Ich habe mich verlesen. Gegenüber dem Ehemann der Großmutter gibt es natürlich keinen Pflichtteilsanspruch.

Allerdings könnte nach wie vor ein Erbanspruch bezüglich des Nachlasses der Großmutter bestehen, was aber nicht bedeutet, dass man einen Herausgabeanspruch hat.

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