Anspruch verjährt?

6. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
rosie123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch verjährt?

Hallo,

meine Mutter ist 2005 verstorben, mein Vater lebte noch.

Ich habe keine Ansprüche ans Erbe geltend gemacht,fand es zu diesem Zeitpunkt nicht angemessen. Testament oder Erbvertrag existierten nicht.

Wie ich kürzlich erst erfuhr, sparten meine Eltern die Rente der Mutter auf einem Konto an, auf das meine Mutter keinen Zugriff hatte. Es lautete auf den Namen meines Vaters, eine Vollmacht existierte nicht.

Meine Frage: sind meine Ansprüche an das gemeinsame Vermögen verjährt?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Verjährt ist noch nichts in diesem Fall.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Ansprüche richten sich jedoch nur gegen das Vermögen Deiner Mutter, nicht gegen das gemeinsame Vermögen. Verjährt ist da jedoch noch nichts.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rosie123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

danke euch, muran und hh.

quote:
Die Ansprüche richten sich jedoch nur gegen das Vermögen Deiner Mutter


Ja, davon würde mir als einzigem Kind die Hälfte zustehen.


Vater ist mittlerweile auch tot, ich bin enterbt, bekomme den Pflichtteil.

Alleinerbe ist mein Onkel. Damit ist er Rechtsnachfolger meines Vater.


Kann ich in diesem Fall meine Ansprüche an den Onkel richten?



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