Ansprüche leiblicher Kinder Pflichtteil/Schenkung

14. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
smith1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ansprüche leiblicher Kinder Pflichtteil/Schenkung

Jemand hat ein Haus und möchte es zu Lebzeiten seinen zwei
leiblichen Kindern aus 2. Ehe überschreiben (sprich Schenkung). Es
ist noch ein Sohn da aus 1. Ehe. Der soll nichts davon bekommen.
Ist der Schenker da frei, m.a.W. kann er den Schenkungsvertrag
machen ohne dem Sohn aus 1. Ehe davon was sagen zu müssen oder ohne dass der
Notar diesem Sohn was sagen muß ?
Oder hat dieser Sohn irgendwelche Ansprüche ; ich denke nicht, denn
was man zu Lebzeiten mit seinem Eigentum macht geht ja niemanden was
an - was anderes wäre es, wenn der Eigentümer vor der Schenkung
stirbt, dann hätte der Sohn aus 1. Ehe einen Pflichtteilsanspruch von einem Achtel, wenn die Kinder aus der 2.testamentarisch je zur Hälfte als Erben eingesetzt sind, und diese Kinder müßten den Anspruch in Geld auszahlen -stimmt das ?



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"smith"




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49744 Beiträge, 17455x hilfreich)

Der Schenker ist frei in seiner Entscheidung. Der Sohn aus erster Ehe muß in den Vorgang nicht mit einbezogen werden.

Nach der Schenkung wird der Pflichtteilsanspruch jedoch durch den Pflichtteilergänzungsanspruch in gleicher Höhe ersetzt, so dass sich dadurch kein nennenswerter Vorteil ergibt.

Der Pflichtteilsanspruch beträgt je nachdem, ob der Ehegatte des Schenkers bei dessen Tod noch lebt entweder 1/12 oder 1/6. Wie kommst Du hier auf 1/8?

Den Pflichtteilsanspruch bzw. den Pflichtteilergänzungsanspruch müssten die beschenkten Kinder in Geld auszahlen. Dieser Anspruch besteht bis 10 Jahre nach der Schenkung.

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