Anstössiges Verhalten bei Wohnrecht

15. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jetztreichtes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anstössiges Verhalten bei Wohnrecht

Hallo, mein Mann und ich haben 2007 das Haus meiner Schwiegereltern im Rahmen einer "Schenkung" überschrieben bekommen, haben 180.000 Euro in den umbau gesteckt, um ihnen das traurige Schicksal des Altenheims zu ersparen. Meine Schwiegereltern haben sich als sehr egoistisch, opportunistisch,ja sogar bösartig entpuppt, das Zusammenleben war ein Albtraum(wir sind bereits ausgezogen).
Nun haben wir entdeckt, daß meine Schwiegereltern wissentlich Strom von uns geklaut haben.Die Schwiegereltern haben ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht, und wir müssen(lt. Notarvertrag) auch deren Nebenkosten bezahlen(ausser Strom, Telefon).Der Stromklau war eine von vielen Boshaftigkeiten,aber eine die auch rechtlich eine Straftat darstellt. Es kann doch jetzt nicht sein, dass wir trotz dieser Geschichte fröhlich deren Nebenkosten zahlen sollen, nachdem man uns regelrecht betrogen hat!!!Was können wir tun, habe gegoogelt, finde aber nix in dieser Richtung. Den Stromklau haben wir jetzt mal zum Anwalt gegeben, ist ja Zivilrecht, aber der Rest??? Weiss jemand vielleicht Rat? Bitte keine dummen Kommentare wie: warum unterschreibt man auch sowas? Weiß ich mittlerweile selber, wäre unter anderen Voraussetzungen ja auch völlig ok gewesen, aber nicht unter diesen. Wir konnten ja nicht wissen, wie sich das alles entwickelt, denn sonst hätten wir nie so eine Summe investiert.Also?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Den Stromklau haben wir jetzt mal zum Anwalt gegeben, ist ja Zivilrecht, aber der Rest???


Die entscheidende Frage ist: Was genau wollt ihr?

Wenn Ihr wollt, dass die Schwiegereltern für ihr Verhalten vom Staat bestraft werden, dann müsst ihr eine Strafanzeige stellen (Strafrecht). Dann stellt sich aber die Frage, ob der Stromklau auch bewiesen werden kann. Welche gerichtsfesten Beweise habt ihr denn?

Wenn ihr wollt, dass die Schwiegereltern Euch den geklauten Strom zurückzahlen, dann müsst ihr sie auf Zahlung verklagen (Zivilrecht). Das setzt voraus, dass ihr einerseits überhaupt den Stromklau nachweisen könnt und zweitens müsst ihr auch nachweisen, wieviel Strom geklaut wurde, um überhaupt die Höhe des Schadens beziffern zu können.

Wenn nur eine Steckdose von Euch für irgendein Gerät benutzt wurde, dann sind die Stromkosten so minimal, dass sich keine Klage lohnt. Daher sollte man schon etwas genauer beschreiben

a) was ihr im Ergebnis wollt und
b) welche Beweise ihr habt und
c) welcher konkrete (!) Schaden entstanden ist




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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Den Stromklau haben wir jetzt mal zum Anwalt gegeben,


Und mit was genau habt ihr ihn beauftragt ???




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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn es euer Ziel sein sollte, den Verpflichtungen aus dem notariellen Vertrag zu entkommen, bzw. ihr das Wohnrecht anfechten wollt, sehe ich wenig Erfolgsaussichten. Selbst wenn ihr den "Stromklau" und dessen Höhe beweisen könnt, so ist der Vortsatz dazu noch schwerer zu beweisen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jetztreichtes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo , danke für die Antworten. Wir haben den Anwalt nun erst einmal damit beauftragt, zu ermitteln, was wir zurückfordern können und das dann ggf. auch zu tun. Der Schverhalt ist etwas schwierig, deswegen bin ich nicht so ins Detail gegangen. Es ist so, dass wir seit 2001 bereits in diesem Haus gewohnt haben und immer schon eine sehr hohe Stromrechnung hatten(5500 kwh pro Jahr im 2 Personen-Haushalt) Aber damals wurde das Warm-Wasser noch mit einem dieser Riesen-Boiler erhitzt,die ja bekanntlich Stromfresser sind, und meine Schwiegermutter sagte, das der hohe Verbrauch von diesem Gerät käme, wäre immer schon so gewesen. Im Keller standen 2 uralt Gefriertruhen, die eine war schon kaputt und ist ewig gelaufen. Die durfte ich dann zur Hälfte mitbenutzen. 2007 habe ich dann eine neue gekauft, ist ja auch ein Umweltthema. Dann hat sich meine Schwiegermutter NACH dem Umbau Ende 2007 irgendwann verplappert, das dieser Kellerraum mit unserem Stromkreis versorgt würde. Da sind wir natürlich ziehmlich sauer geworden und haben darauf bestanden, ihr altes Gefriergerät in einen anderen Raum zu transportieren. Im darauffolgenden Jahr hatten wir einen Stromverbrauch von 2000 kwh.(Im Jahr zuvor kam auch der Boiler weg, aber der hat ja nicht 3500 kwh verbraucht) Von rechtlichen Schritten haben wir abgesehen, wir hatten ja gerade erst diese Riesen-Summe investiert und gedacht, das kann man anders lösen. Meine Schwiegermutter hatte in diesem Jahr eine deutlich höhere Rechnung als die Jahre zuvor und hat immer noch bestritten, daß das von dem uralt Gerät käme. Plötzlich stand das Gerät wieder in unserem Raum, mit der Aussage, der Elektriker hätte die benutzte Steckdose an ihren Stromkreis angeschlossen. So weit, so gut. Wir haben auch das geglaubt. Wie bereits erwähnt, gab es der Boshaftigkeiten viele, und wir sind 2011 ausgezogen. Nun möchten wir unsere Wohnung in diesem Haus vermieten, hatten Besichtigungstermine, und ein Keller-Raum, nämlich der, welcher mit dem Strom meiner Schwiegereltern versorgt wird, war verschlossen, der Schlüssel unauffindbar. Die Schwiegereltern sind bei Ankunft meines Mannes weggefahren.
Wir haben denn Schlüsseldienst gerufen um alle Räumlichkeiten zeigen zu können (meine Schwiegereltern haben eingetragenes Mitbenutzungsrecht, aber nicht alleiniges), dann haben wir gesehen, warum die Türe verschlossen war: Der Vater meines Mannes hat von dem Raum, wo jetzt die Gefriergeräte stehen, ein Loch durch die Wand gebohrt in den Raum, wo der Stromkreis definitiv der meiner Schwiegereltern ist und den Stecker des Gefriergeätes durch die Wand durch dort in eine Steckdose gesteckt. Wahrscheinlich, damit der Stromklau nach unserem Auszug nicht auffallen soll, denn wenn niemand da ist, kann ja auch nix verbraucht werden. Dreist sind sie ja schon, aber dumm nicht! Auf jeden Fall war das mit dem Elektriker eine Lüge. Diese Steckdose ist nach wie vor an unserem Stromnetz angeschlossen. So das war der Sachverhalt etwas detaillierter, von den ganzen psychischen und sonstigen Boshaftigkeiten fange ich erst gar nicht an. Meine Frage ist jetzt die , ob man unter diesen Voraussetzngen diese ganzen vertraglichen Verpflichtungen erfüllen muß (Nebenkosten zahlen, Pflege im Alter, lebenslanges Wohnrecht). Das kann doch niemand von einem verlangen. Klar werden wir um einen Anwaltsbesuch nicht herumkommen, ist aber auch wieder mit immensen Kosten verbunden, wir haben durch den Auszug eine Doppelbelastung: das Haus wird weiter abbezahlt und gleichzeitig unsere Miete. Nun erst haben wir uns zur Vermietung entschlossen, unsere Möglichkeiten sind ja durch diesen Notarvertrag sehr begrenzt. Und reinstecken müssen wir auch noch was in das Haus, denn vor dem Vermieten muss noch der Riesen- Hof gepflastert werden... Und noch was: mein Schwiegervater hat immer erzählt, er hätte eine Ablöse für die Strasse im Falle einer Sanierung bereits bezahlt. Nun soll diese Strasse 2014 komplett saniert werden, und das mit der Ablöse war auch eine von vielen Lügen. Und bei einer Grundstücksgrösse von mehr als 1000 m2 wird das recht teuer...Ein einziger Alptraum. Aber wir möchten das Haus auch irgendwie halten, denn wir haben schon soviel reingesteckt und würden evl.im Falle einer Zwangsversteigerung oder einer Rückübertragung auch noch mit Schulden herausgehen, denn meine Schwiegereltern würden nur soviel bezahlen, dass wir immer noch auf 30.000 Euro sitzen bleiben....Und das kann es ja gar nicht sein, denn dann hätten wir 80000 Euro bezahlt, damit DIE jetzt in einem komplett sanierten Haus sitzen und wir mit kleinem Kind die nächsten Jahre Schulden haben, die Möglichkeit, was neues im Sinne von Eigenheim ganz zu vergessen. Mir geht es hier nicht um Rache sondern um Gerechtigkeit.

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-- Editiert Jetztreichtes am 16.05.2012 10:11

-- Editiert Jetztreichtes am 16.05.2012 10:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Im Jahr zuvor kam auch der Boiler weg, aber der hat ja nicht 3500 kwh verbrauch
Zitat:

Das kann wohl dochso sein, ein alter Warmwaserbereiter mit einem Anschlusswert von 6 kW, schlecht isoliert, verbraucht am Tag je nach Menge des genutzten Warmwasers zwischen 6 und 1o kwh (und mehr).
Rechne das mal aufs Jahr hoch dann bist du bei 2200 bis 3650 kwh.
Alles was außerhalb des notariellen Vertrages be- und versprochen wurde ist für die Einhaltung dieses Vertrages leider bedeutungslos. Ebenso für das Wohnrecht.
Das einzige was der Anwalt für euch tun kann ist die Kosten für den (nachweisbar) gestohlenen Strom zurückzufordern. Die Frage ist, wie der RA euch beraten wird, ohne jemandem etwas böses zu unterstellen, solltet ihr bedenken, dass ein Anwalt (finanziell) immer einen Gewinn macht, wenn er prozessiert, egal wie der Prozess endet. 700 kwh Strom kosten ca. €150, vielleicht etwas mehr, lohnt sich das, zumal der genaue Nachweis weiterhin schwierig bleibt?
Gruß
Andreas


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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jetztreichtes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

nun ja, den Anwalt für die Sache mit dem Stromklau bezahlt unsere Rechtschutzversicherung. Nachweislich ist ja auch dieses Loch in der Wand mit Stecker durch, und die höhere Rechnung meiner Schwiegermutter, als ihr Geräte auf sie lief.
Und für 3 Jahre macht das dann doch 450.- Euro. Auch wenn wir sonst nichts tun können sollten, aber das Geld schenken wir auf keinen Fall her. Wir waren ja schon wahrhaftig gutmütig und "dumm" genug, aber sollen wir uns denn irgenwann die Narrenkappe aufsetzen? (sagt man hier so, soll heissen, dass man sich durch die Narrenkappe für alle ersichtlich als Depp präsentiert). Auf jeden Fall schlaucht das alles sehr...

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