Hallo Zusammen.Habe eine Frage,meine Mutter ist im Nov.1997 verstorben.1996 überschrieb Sie unser Haus aus Kostengründen an meinen Halbbruter,erhielt dafür lebenslanges kostenfreies Wohnrecht(nicht an Dritte übertragbar).Wohne immer noch in der Wohnung und zahle seit 1999 Miete an meinen Halbbruter.Habe ich Anspruch an einen Pflichteil vom Haus???Danke Euch.
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Anteil an Haus
Nein, Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche verjähren nach 3 Jahren.
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Blöd gelaufen, denn:
Pflichtteilansprüche lassen sich nur bis zu 3 Jahren nach
Versterben einklagen.
Guckst du:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta14.htm
quote:<hr size=1 noshade>Pflichtteil - Verjährung des Anspruchs auf den Pflichtteil
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsanspruch durch den Erbfall entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte von seinem Pflichtteilsanspruch erfahren hat (§§ 195 , 199 Abs. 1 BGB ).
Als Höchstfrist für die Verjährung aller durch einen Erbfall ausgelösten Ansprüche setzt § 199 Abs. 3a BGB ohne Rücksicht auf die Kenntnis vom Erbfall 30 Jahre ab Entstehung des Anspruchs fest.
Nach § 2332 BGB beginnt die Verjährungsfrist des dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 gegen den Beschenkten zustehenden Anspruchs mit dem Erbfall zu laufen.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch verjährt immer in drei Jahren.
Achtung:
Nach Eintritt der Verjährung braucht der Erbe nicht mehr zu zahlen!
Der Pflichtteilsberechtigte sollte daher innerhalb der Frist entweder ein schriftliches Anerkenntnis der Erben über seinen Pflichtteilsanspruch verlangen oder - wird ein Anerkenntnis nicht abgegeben - Klage einreichen. <hr size=1 noshade>
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"Wer die Wahrheit sagt,
braucht ein schnelles Pferd.
Buffallo Bill"
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Danke,also ich kann keinerlei Ansprüche an meinen Halbbruter stellen?Ich war damals 14Jahre und wurde auf kein Pflichtteil aufmerksam gemacht.Kann man da garnichts mehr machen?Wurde damals über Erbsachen nicht informiert.Danke
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Hallo,
Da würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen der kann da Klarheit bringen.
Wer war nach dem Tod der Mutter der Erziehungsberechtigte bei dir ? dein Halbbruder ? oder dein Vater ?
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--- editiert vom Admin
Erziehungsberechtigte war meine Oma
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Und jetzt?
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