Hallo,
Mich würde es interessieren, ob jemand weiß, wie sich der Betrag für die Auszahlung von Miterben, beispielsweise beim Erbe eines Hauses, zusammensetzt. Der Einheitswert bzw. Pflichtteil kommt hier ja nicht zum tragen, oder?
Wird der tatsächliche Verkaufswert des Objektes herangezogen oder muss man nur einen Anteil des tatsächlichen Wertes den Miterben ausbezahlen?
Vielen Dank schon einmal für die Informationen.
Mfg Zeddicus
Anteile auszahlen?
18. Juli 2008
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Frage vom 18. Juli 2008 | 00:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anteile auszahlen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Juli 2008 | 09:01
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 872x hilfreich)
ihr müsst euch erst einmal über den wert des hauses einig werden. wenn es verkauft wurde zählt der tatsächliche reinerlös des hauses.
#2
Antwort vom 18. Juli 2008 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es gibt keine Pflicht, Miterben auszuzahlen. Eine zwangsweise Auszahlung kann durch einen Miterben nur durch eine Teilungsversteigerung erreicht werden.
Über den Kaufpreis für den Hausanteil des Miterben muss man sich daher einig werden.
Wenn das Haus gemeinsam verkauft wird, dann wird der Erlös entsprechend der Erbquote aufgeteilt.
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