Das Erbe besteht aus einer Immobilie (Grund+DHH)
Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein aus auf welchem die Anteile vermerkt sind.
1 Haupterbe mit knappen 90%
20 Erben teilen sich die restlichen 10% sind aber alle einzeln mit Anteilen auf dem Erbschein gelistet.
Aussergerichtliche Einigung zu aufwending (die anderen Erben leben alle im Ausland)
Der Haupterbe beantragt nun eine Teilungsversteigerung und ersteigert das Objekt selbst.
Das Geld muss er sich vorübergehend leihen (Bank oder Tochter).
Jetzt lese ich immer wieder dass das Gericht den Erlös der Versteigerung einbehält, da die Erben sich über die Anteile nicht einig werden.
Meine Frage: Wie kann das sein? Auf dem Erbschein sind doch die Anteile genannt. Muss von jedem Erben ein Einverständnis vorliegen oder geht das auch ohne bidirektionale Kommunikation?
Kann man das Risiko irgendwie eingrenzen?
Kann es zu Verzögerungen kommen, da die Erben im Ausland über kein Bankkonto verfügen?
Ganz herzlichen Dank für die Antworten!
Anna
Anteile lt. Erbschein bindend für Verteilung?
22. Juni 2006
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Frage vom 22. Juni 2006 | 18:09
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 5x hilfreich)
Anteile lt. Erbschein bindend für Verteilung?
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