Anteiliges Depotvermögen im Vermächtnis: Baranspruch oder Depotwerte?

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jura-Interessent
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Anteiliges Depotvermögen im Vermächtnis: Baranspruch oder Depotwerte?

Guten Tag,

lässt sich aus der Formulierung eines Testaments:

"Person X erhält als Vermächtnis einen Geldbetrag i.H.v. 10 % des zum Todeszeitpunkt vorhandenen Depotvermögens"

auch die Möglichkeit ableiten, dass die Depotwerte (also eine bestimmte Anzahl von Anleihen und Aktien, die zum Todeszeitpunkt 10 % ausmachten) anstatt von Bargeld ausgezahlt werden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

M.M.n. nicht, es ist eindeutig von einem Geldbetrag die Rede.

Vermutlich in der weisen Voraussicht, dass sich nicht alle Aktienanteile zehnteln lassen (außer entsprechend gekauft?)

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#2
 Von 
Jura-Interessent
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Womöglich war das die Absicht. Doch wenn sich angesichts der Depotpositionen eine Möglichkeit der prozentualen Aufteilung findet, hätte der Vermächtnisnehmer einen ggf. gleichwertigen Anspruch auf deren Übertragung?

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Anspruch entsteht nur in Geld, nicht in Depotwerten.

Eventuell kann man sich im Fall der Fälle mit den Erben oder dem Testamentsvollstrecker aber auch auf einen Übertrag von Depotwerten verständigen.

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