Guten Tag,
lässt sich aus der Formulierung eines Testaments:
"Person X erhält als Vermächtnis einen Geldbetrag i.H.v. 10 % des zum Todeszeitpunkt vorhandenen Depotvermögens"
auch die Möglichkeit ableiten, dass die Depotwerte (also eine bestimmte Anzahl von Anleihen und Aktien, die zum Todeszeitpunkt 10 % ausmachten) anstatt von Bargeld ausgezahlt werden?
Anteiliges Depotvermögen im Vermächtnis: Baranspruch oder Depotwerte?
15. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2020 | 20:33
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Anteiliges Depotvermögen im Vermächtnis: Baranspruch oder Depotwerte?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. September 2020 | 23:35
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
M.M.n. nicht, es ist eindeutig von einem Geldbetrag die Rede.
Vermutlich in der weisen Voraussicht, dass sich nicht alle Aktienanteile zehnteln lassen (außer entsprechend gekauft?)
#2
Antwort vom 15. September 2020 | 23:54
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Womöglich war das die Absicht. Doch wenn sich angesichts der Depotpositionen eine Möglichkeit der prozentualen Aufteilung findet, hätte der Vermächtnisnehmer einen ggf. gleichwertigen Anspruch auf deren Übertragung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. September 2020 | 06:18
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 50x hilfreich)
Der Anspruch entsteht nur in Geld, nicht in Depotwerten.
Eventuell kann man sich im Fall der Fälle mit den Erben oder dem Testamentsvollstrecker aber auch auf einen Übertrag von Depotwerten verständigen.
Und jetzt?
Schon
267.855
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten