Antrag Gesamterbschein

28. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dudelsack08
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag Gesamterbschein

Hallo, meine Frau ist durch eine Erbenermittlung aufmerksam gemacht worden, dass sie Erbin ist. Tatsächlich stellt sich auch ein Verwandtschaftsverhältnis zu der Verstorben heraus was meine Frau dann auch tatsächlich zur Erbin machte, weil Sie das Erbe nicht ausgeschlagen hat.
Nun haben wir uns nicht an durch die Erbenermittlungsfirma vertreten lassen, diese hat aber nun einen Gesamterbschein zu 1/1 beantragt und nennt dort nur die Namen derer die die Firma auch vertritt.
In dem Schreiben wird weiter bezeugt dass noch weiter Erben, hier taucht dann auch meine Frau auf, beerbt worden ist. Hinter ihrem Namen steht noch der Vermerk, dass sie nicht von der Ermittlungsfirma vertreten wird.

Wie sind nun vom Amtsgericht gebeten worden, diesen Antrag zuzustimmen.
An dem Antrag hängt noch eine Urkunde eines Notars an, der die Erbschaftsquoten auflistet, auch hier wird meine Frau aufgeführt.

Meine Frage geht nun in die Richtung:
Auch wenn meine Frau dort nicht als Antragsteller aufgeführt wird, wird sie dann auch in dem Erbschein aufgeführt?
Wenn ja, sind dann ja alle Erben in einer Erbengemeinschaft. Wie kommt meine Frau dann, als einzelne Person, an ihren Anteil?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung :-)



Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Dudelsack08):
einen Gesamterbschein zu 1/1 beantragt


Was ist damit gemeint?

Es gibt entweder einen gemeinschaftlichen Erbschein, in dem alle Erben aufgeführt sind oder einen Teilerbschein, in dem nur ein Erbe oder ein teil der erben aufgeführt sind.

Zitat (von Dudelsack08):
Wenn ja, sind dann ja alle Erben in einer Erbengemeinschaft.


Es sind sowieso alle Erben in der Erbengemeinschaft unabhängig davon, wie die Erbscheine nun ausgestellt werden.

Zitat (von Dudelsack08):
Wie kommt meine Frau dann, als einzelne Person, an ihren Anteil?


Indem sie sich mit den anderen Erben über die Aufteilung des Erbes einigt.

Den Service des Erbenermittlers wollte Deine Frau ja offenbar nicht nutzen. Somit muss sie sich jetzt um alles selbst kümmern. Das übrigens kein Vorwurf sein, denn die Honorarforderungen von Erbenermittlern sind häufig so hoch, dass es sinnvoll sein kann, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

-- Editiert von hh am 28.04.2022 16:34

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen