Hallo,
soeben bekam ich Post der Anwaltskanzlei der Erbin, bei der ich meinen Pflichteil geltend gemacht habe.
Diese möchte nun von mir eine Geburtsurkunde und ein Abstammungsbuch, als beglaubigte Kopie.
Begründung, es gab einen Familiennamenswechsel bei mir.
Geburtsurkunde und Abstammungsbuch ist zwar das selbe, aber naja.
Verstehe ich gerade nicht wirklich.
Das Nachlassgericht hat mich als leiblichen Sohn des verstorbenen ja angeschrieben und gefragt ob ich Einwände gegen das Testament
hätte.
Der verstorbene ist mein leiblicher Vater, meine leibliche Mutter hat später meinen Stiefvater geheiratet und ich habe dessen Nachnamen übernommen. Ohne Adoption.
Meine leiblichen Eltern waren auch nicht verheiratet.
Bei meiner Geburt hat mein leiblicher Vater die Vaterschaft bestätigt.
Ohne hätte mich das Nachlassgericht ja sicherlich auch nicht informiert.
Wieso will die Anwaltskanzlei nun noch die Unterlagen von mir und was hat mein Nachname mit der Erbfolge zu tun ?
Zumal das ja wieder dauert beim Standesamt eine Geburtsurkunde zu beantragen und ich mich frage ob man einfach nur die Erstellung des Nachlassverzeichnis in die Länge ziehen will.
Vielen Dank!
-- Editiert FrankM. am 04.07.2013 13:31
Anwalt möchte Geburtsurkunde und Abstammungsbuch
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo,
eine Geburtsurkunde bekommt man direkt beim Standesamt in die Hand gedrückt (gegen Gebühr), oder innerhalb von 2 Tagen per Post.
Willst du tatsächlich wegen dieser Lappalie die ganze Angelegenheit weiter verzögern, wäre doch eher zu deinem Nachteil.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Hallo Andreas,
danke für deine Antwort.
Nein verzögern möchte ich natürlich nichts und habe auch vorhin Online die Geburtsurkunde beantragt.
Ich suche nur nach einer Erklärung was die Erbfolge mit dem Nachnamen zu tun hat.
Erschien mir unlogisch, da meiner Meinung ja die Herkunft und nicht der Nachname wichtig ist.
Mit freundlichem Gruß
Frank
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Aus der Geburtsurkunde würde sich aber ergeben, ob du vielleicht adoptiert wurdest.
Das könnte (wenn minderjährig adoptiert, sogar ziemlich sicher) zum Ausschluss des Pflichtteilsanspruchs führen.
Die Kosten der Geburtsurkunde gehören vermutlich zu den Kosten der Erbangelegenheit und sind daher wohl aus der Erbmasse zu begleichen. Also mit Einreichung der Urkunde auch gleich Kopie des Kostenbescheides mitgeben.
Hallo quiddje,
auch dir vielen Dank für deine Antwort.
Also darum geht es :-)
Habe mir gerade in meinen Unterlagen meine Geburtsurkunde angeschaut.
Diese ist eine Kopie die 10 Jahre nach meiner Geburt erstellt wurde, der Zeitraum wo meine Mutter meinen Stiefvater geheiratet hat und ich dessen Nachname angenommen habe.
In der Urkunde steht zum Glück nichts von Adoption, lediglich:
quote:
Die Mutter und deren Ehemann haben dem Kind mit Wirkung vom 14.09.1982 ihren Ehenamen ..... erteilt.
Hab ich dann ja nichts zu befürchten und bedanke mich dafür, so schnell von Euch Klarheit bekommen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Frank
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