Wie hoch werden die Anwaltskosten werden für Pflichtteileinforderung?

24. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)
Wie hoch werden die Anwaltskosten werden für Pflichtteileinforderung?

Wer kann etwa einschätzen wie hoch die Anwaltskosten werden können:

Pflichtteileinforderung
Streitwert ca. 30.000 Euro
4 x Schriftverkehr
1 mündliche Beratung
3 Telefonische Beratungen a. 5-10 Min.

Ist das an festen Sätzen gebunden, oder kann man einen Betrag X versuchen als Festpreis auszuhandeln ???

Wenn ja, wie Hoch sollte man dann ansetzen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich möchte hier natürlich keine Gebührensätze erfragen.

Es geht mir vielmehr zum einen um eine Grobe Schätzung + - 200,00 Euro und zum anderen um die gerenelle Frage, ob man einen Pauschalbetrag ausmachen kann, oder ob sich Anwälte generell auf so etwas nicht einlassen...

Freue mich über jede Meinung

-- Editiert von Silo51 am 28.02.2005 08:38:26

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#2
 Von 
flychen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Silo51!

Ich bin zwar kein Anwalt aber hatte in letzter Zeit genug mit Anwälten und Erbangelegenheiten zu tun.

Meiner Erfahrung nach werden die Anwaltskosten nur nach dem Streitwert berechnet. Dazu gibt es eine Gebührentabelle, wonach der Anwalt dann geht. Diese nennt sich BRAGO. Such danach mal im Internet ;-)

Mein Anwalt sagte mir auch zu Anfang an "Es ist egal wieviel Schreiben ich aufsetze bzw aufsetzen muss. ob 10 oder 1000 Stück, es richtet sich nach dem Streitwert".
Gleiches dürfte sich dann wohl auch auf sämtliche andere Kontaktformen mit dem Anwalt abspielen. Ob Telefon, Beratung in der Kanzlei, egal was.

Zu den Anwaltskosten beachte aber unbedingt noch die Klagekosten. Kannst du deinem Anwalt dann auch fragen wie hoch diese sein werden. Er kann dir das durchaus beantworten!

MfG

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