Anwaltskosten in Erbsache

27. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Squib
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten in Erbsache

Hallo,

es wäre schön, wenn ihr mir einen Rat in folgender Sache geben könntet.

Unsere Erbengemeinschaft besteht aus 4 Parteien. Meine Eltern, eine weitere Partei und ich. Der Erbfall ist soweit abgeschlossen. Meine Eltern haben ihre Rechnung von der Anwältin schon erhalten. Sie müssen je 2400 € zahlen. Der Preis wurde pauschal angegeben.

Ich hatte damals, bevor ich mich mit der Beauftragung der Anwältin einverstanden erklärte, sie vorher nach den zu erwartenden Kosten befragt. Sie teilte mir mit, das ein Betrag von ca. 800-1000 DM (ja, so lange ist das schon her) pro Partei zu erwarten sei. Würde es teurer, so würde sie mit uns Rücksprache halten. Diese Rücksprache fand nie statt. Nun will sie auch nichts mehr von dem Telefonat wissen. Ich ärgere mich jetzt über meine Gutgläubigkeit.
Sie möchte jetzt von mir die Abrechnung der Erbschaftssteuer die ich vom Finanzamt erhalten habe um mir dann meine Rechnung zu schreiben.

Nun kommen meine beiden Fragen:

1. Braucht sie den Erbschaftssteuerbescheid und wenn ja wozu?

2. Ich möchte eine differenzierte Rechnung erhalten um zu überprüfen, für welche erbrachten Leistungen ich bezahlen soll. Steht das irgendwo niedergeschrieben dass ich einen Anspruch auf eine dfferenzierte Rechnung habe und wenn ja wo?

Ich hoffe, ihr könnt mir bei der ein oder anderen Frage behilflich sein.

Vielen Dank

Anja

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Den Erbschaftssteuerbescheid möchte sie haben, weil daraus die Höhe des Erbes und damit der Gegenstandswert hervorgeht.

Die Gebühren für den Anwalt richten sich nach diesem Geschäftswert.

Natürlich hast Du Anspruch darauf, dass die Kosten aufgeschlüsselt werden. Grundlage für die Höhe der Kosten und auch für die Aufschlüsselung ist die BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte)

Wie die Rechnung auszusehen hat, ist z.B. in § 18 der BRAGO festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Squib
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Sie hat mir weitergeholfen :) .

Gruß

Anja

0x Hilfreiche Antwort

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