Anwaltskosten vom Miterben einfordern

13. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwaltskosten vom Miterben einfordern

Hallo,
angenommen A der eine Generalvollmacht in einer zweier Erbengemeinschaft hat, regelt nach dem Ableben des Erblassers alles Alleine und behält Alleine alles aus der Wohnung bzw. verschenkt Sachen und wirft sie weg. B hat er total ausgeschlossen und hält sich nicht an die gesetzliche Vorlage, dass das Erbe nur gemeinsam verwaltet werden kann.
B ist dadurch gezwungen sich einen Anwalt nehmen zu müssen, der ihm aufgrund der vorhandene Erbmasse, vermutlich mehrere tausend Euro kostet.
-Wer trägt in diesem Fall die Anwaltskosten
-bzw. kann bei einem außergerichtlichen Vergleich, B die Anwaltskosten von A einfordern, schließlich ist nur durch sein Verhalten B dazu genötigt worden, einen Anwalt einschalten zu müssen?
-Oder bekommt er die Anwaltskosten nur zurück, wenn es über das Gericht geht und im Falle das er gewinnt?
-Oder muss B die einfach selber tragen?
-Oder kann er die Anwaltskosten von A einklagen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Hansimglück):
angenommen A der eine Generalvollmacht in einer zweier Erbengemeinschaft hat, regelt nach dem Ableben des Erblassers alles Alleine und behält Alleine alles aus der Wohnung bzw. verschenkt Sachen und wirft sie weg. B hat er total ausgeschlossen und hält sich nicht an die gesetzliche Vorlage, dass das Erbe nur gemeinsam verwaltet werden kann.

Was hat B dagegen unternommen? Weshalb hat B die Generalvollmacht nicht widerrufen?

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#2
 Von 
Hansimglück
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich denke das spielt keine Rolle? Eine Vollmacht ist ja kein Freibrief die Erbmasse aus der Wohnung für sich behalten zu dürfen. Oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Bei einem außergerichtlichen Vergleich sollte man auch die Anwaltskosten regeln.

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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