Hallo,
angenommen A der eine Generalvollmacht in einer zweier Erbengemeinschaft hat, regelt nach dem Ableben des Erblassers alles Alleine und behält Alleine alles aus der Wohnung bzw. verschenkt Sachen und wirft sie weg. B hat er total ausgeschlossen und hält sich nicht an die gesetzliche Vorlage, dass das Erbe nur gemeinsam verwaltet werden kann.
B ist dadurch gezwungen sich einen Anwalt nehmen zu müssen, der ihm aufgrund der vorhandene Erbmasse, vermutlich mehrere tausend Euro kostet.
-Wer trägt in diesem Fall die Anwaltskosten
-bzw. kann bei einem außergerichtlichen Vergleich, B die Anwaltskosten von A einfordern, schließlich ist nur durch sein Verhalten B dazu genötigt worden, einen Anwalt einschalten zu müssen?
-Oder bekommt er die Anwaltskosten nur zurück, wenn es über das Gericht geht und im Falle das er gewinnt?
-Oder muss B die einfach selber tragen?
-Oder kann er die Anwaltskosten von A einklagen?
Anwaltskosten vom Miterben einfordern
13. März 2022
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Frage vom 13. März 2022 | 18:30
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwaltskosten vom Miterben einfordern
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. März 2022 | 18:41
Von
Status: Schlichter (7994 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitatangenommen A der eine Generalvollmacht in einer zweier Erbengemeinschaft hat, regelt nach dem Ableben des Erblassers alles Alleine und behält Alleine alles aus der Wohnung bzw. verschenkt Sachen und wirft sie weg. B hat er total ausgeschlossen und hält sich nicht an die gesetzliche Vorlage, dass das Erbe nur gemeinsam verwaltet werden kann. :
Was hat B dagegen unternommen? Weshalb hat B die Generalvollmacht nicht widerrufen?
#2
Antwort vom 13. März 2022 | 19:46
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich denke das spielt keine Rolle? Eine Vollmacht ist ja kein Freibrief die Erbmasse aus der Wohnung für sich behalten zu dürfen. Oder sehe ich das falsch?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. März 2022 | 19:23
Von
Status: Beginner (131 Beiträge, 11x hilfreich)
Bei einem außergerichtlichen Vergleich sollte man auch die Anwaltskosten regeln.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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