Anwaltspflicht für Beschwerde gegen Beschluss vom Nachlassgericht ?

3. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
SinnM2016
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltspflicht für Beschwerde gegen Beschluss vom Nachlassgericht ?

Sehr geehrte RAe !

im Voraus danke für die Beanwortung von zwei kurzen Fragen:

- Besteht Anwaltspflicht für die Eingabe einer Beschwerde zu einem Beschluss beim Nachlassgericht ?
- Kann die angestellte des Anwalts für den gesetzlichen Pflichtteilsberechtigten beim NLG wegen Urlaubsabwesenheit beim Nachlassgericht Fristverlängerung beantragen ?

Hinetrgrund: In 2019 ist der Testamentsvollstrecker (TVS) verstorben, in einer Erbsache vor dem Landesgericht Stgt, seit 2013 laufend. (Anm.: Hier wird der Vorerbe im Rahmen einer 3-Stufen Klage bereits mit Teilurteil in 2017 verpflichtet, ein notarielles Nachlassverzeichnis (NLV) zu erstellen und zu liefern. Am 28.05.2020 verschärft das Landesgericht das Urteil mit Verhängung von Zwanggeld bzw. Zwangshaft gegenüber dem Beklagten Haupterben, der sich unverändert weigert, dieses NLV zu erstellen).

Der TVS war ein Anwalt und hat zu seinen Lebzeiten die Besicherungen für das Vermögen der Erblasserin vorgenommen, gegenüber Missbrauch durch Vorerben bzw. Nacherben, u.a. durch Sperrvermerke in den Grundbüchern von Immobilien-/Grundstücks-Eigentum.

Das zuständige Nachlassgericht beim beim Amtsgericht in Baden-Würrtemberg hat im Januar 2020 den Beschluss gefasst, dass ein neuer TVS bestellt wird. Und solchen benannt. - Dieser hat jedoch im April die Annahme abgelehnt. Daraufhin hat das Nachlassgericht Ende April einen neuen Beschluss gefasst, dass kein neuer TVS eingesetzt werden soll. Dieser Beschluss ging den Beteiligten (Vorerbe, Nacherbe, Pflichtteilsberechtiger) im Mai zu.

Gegen diesen Beschluss ist nun Beschwerde zu erheben. Rechtsmittelbelehrung war in dem Beschluss des NLG enthalten, aber kein Hinweis auf eventuelle Anwaltspflicht.

Der zuständige Anwalt - als Vertreter für den Gläubiger (gesetzlicher Pflichtteilsanspruch) - ist bis Mitte June 2020 im Urlaub. Die Frist für die Beschwerde läuft allerdings vorher ab. So dass keine anwaltliche Konsultation erfolgen kann.

(A) Besteht für die Beschwerdeeingabe beim NLG Anwaltspflicht, oder kann diese durch den Pflichtteilsberechtigten selbst eingegeben werden ? - Die Gegenparteien (Vorerbe, Nachfolgeerbe) haben bereits beim NLG schriftlich Beschwerdeverzicht mitgeteilt, würde ein fehlender TVS in ihrem Interesse sein.

(B) Kann die Angestellte des Anwalts (Qualifikation: Rechtsfachwirtin) für den Anwalt beim Nachlassgericht eine Frist für die Eingabe und Begrünudng der Beschwerde beantragen ?

Ich nehme hier Bezug auf einen Fall, in dem durch formelle Verstösse einer Anwaltskanzlei ein gravierender Verfahrensfehler begangen wurde, siehe dazu eine Familiensache vor einem Amtsgericht mit Beschluss in 2017.)

Im Voraus dankend.

Mit freundlichen Gruss
SM

-- Editiert von SinnM2016 am 03.06.2020 12:04

-- Editiert von SinnM2016 am 03.06.2020 12:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von SinnM2016):
Sehr geehrte RAe !

Hier schreiben Laien!
Zitat:
Kann die Angestellte des Anwalts (Qualifikation: Rechtsfachwirtin) für den Anwalt beim Nachlassgericht eine Frist für die Eingabe und Begrünudng der Beschwerde beantragen ?

Eine Rechtsfachwirtin muss hierfür in einem Laienforum nachfragen? :grins:

Im Übrigen ist Rechtsberatung in einem Forum verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SinnM2016
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bitte um seriöse Antworten. Hier fragt nicht eine Rechtsfachwirten. Dieses Post ist von o.g. Pflichtteilsberechtigten selbst verfasst. Bitte dergleichen Falschannahmen und -behauptungen zu unterlassen.

Und von Rechtsberatung kann hier keine Rede sein, denn es dürfte in diesem Forum wohl nichts "verbindlich" sein. Aber ein solches Forum dürfte geeignet sein, Meinungen einzuholen und auszutauschen, oder nicht ?

Im Weiteren bitte nur ernstzunehmende Kommentare. Danke im Voraus.

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