Anzahlung ausländischer Risikolebensversicherung. Erbschaftsteuer

18. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Vince505
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung ausländischer Risikolebensversicherung. Erbschaftsteuer

Guten Tag,

Letze Weihnachten ist leider meine Mutter in Mexiko gestorben und gestern habe ich auf mein mexikanisches Konto gemerkt, dass ich zusammen mit meinen Geschwistern ein Begüngstigter einer Risikolebensversicherung bin, welche meine verstorbene Mutter vor einigen Jahren in Mexiko abgeschlossen hatte.

Das Geld möchte ich gerne auf mein deutsches Konto überweisen. Ich bin aber um das Thema Erbschaftsteuer besorgt. Meines Wissens nach und bei inländischen Risikolebensversicherungen wird das Finanzamt benachrichtigt, wenn eine solche Anzahlung stattfindet, um ggf. den entsprechenden Erbschaftsteuer zu berechnen. In meinem Fall handelt es sich um eine ausländische Risikolebensversicherung und mir ist bewusst, dass ich dazu verpflichtet bin, dem Finanzamt diese Anzahlung (egal ob es sich um ein mexikanisches Konto handelt) in maximal 3 Monate anzuzeigen.

Leider wird die Situation komplizierter, denn ich weiß auch, dass meine Mutter ebenfalls ein Testament verfasst hat. Die "Erbe-Zeremonie" vor dem mexikanischen Notar hat jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der noch anderen laufenden Prozesse, die laut dem mexikanischen Erbrecht durchgeführt werden müssen, noch nicht stattgefunden. Wann werde ich Zugriff auf mein Erbe haben, bleibt ungewiss.

Ich habe deswegen die folgenden Fragen:

Sagen wir, dass ich diese Anzahlung dem Finanzamt anzeige und einige Zeit später bekomme ich mein Erbe. Gäbe es ein Problem beim Finanzamt, wenn ich das andere Teil des Erbes später anzeige? Ich habe die Idee, dass Finanzamt braucht das ganze Vermögen des Erblassers auf Einmal zur Berechnung des Erbschaftsteuer, aber hier kann ich nur momentan ein Teil davon anzeigen.

Welche Dokumente würde ich bei der Überweisung der Anzahlung auf mein Deutsches Konto brauchen, um die Herkunft des Geldes nachzuweisen? Mir fallen nur ein, der Vertrag der Risikolebenversicherung, ein Kontoauszug meines mexikanischen Kontos, meine Geburtsurkunde zur Nachweise der Verwandschaft und die Todesurkunde meiner Mutter. Alles natürlich mit beglaubigter Übersetzung. Würde ich die originellen brauchen oder würde eine einfache Kopie ausreichen?

Danke fürs Lesen und entschuldigt bitte mein Deutsch, falls es Fehler gibt.







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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Übersteigt denn Dein Erbe einschl. Deines Anteils an der Lebensversicherung überhaupt den Betrag von 400.000€?

Zitat (von Vince505):
Welche Dokumente würde ich bei der Überweisung der Anzahlung auf mein Deutsches Konto brauchen, um die Herkunft des Geldes nachzuweisen?


Diese Frage solltest Du Deiner Bank stellen.

Jede Bank macht ihre eigene Regeln, wann sie einen Geldwäscheverdacht meldet.

Zitat (von Vince505):
Sagen wir, dass ich diese Anzahlung dem Finanzamt anzeige und einige Zeit später bekomme ich mein Erbe.


Die Anzeige des Erbes muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Anfall angezeigt werden. Angefallen ist das Erbe aber nicht mit der Auszahlung, sondern mit dem Tod Deiner Mutter.

Nach der Anzeige legt das Finanzamt fest, ob es Dich zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert. Erst wenn die Erklärung abgegeben wurde und danach der Bescheid ergangen ist muss die Erbschaftsteuer bezahlt werden. Bis dahin gehen regelmäßig mehrere Monate ins Land.

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#2
 Von 
Vince505
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Übersteigt denn Dein Erbe einschl. Deines Anteils an der Lebensversicherung überhaupt den Betrag von 400.000€?



Leider weiß ich es noch nicht. Wahrscheinlich nicht. Ich weiß, dass ich in Testament bin, aber, was genau ich erben werde, habe ich keine Ahnung. Das wissen wir, wenn die offiziele "Erbe-Zeremonie" stattfindet, bis dann alles bleibt ungewiss. Deswegen bin ich verwirrt, denn bei der Anzeige muss man angeben, was man erben wird, und das weiß ich auch noch nicht.

Das Einzige, was ich weiß ich bekommen habe und was mir eben diese Woche zur Kenntnis gekommen ist, ist die Auszahlung von Risikolebensversicherung. Das wäre das Einzige, was ich dem Finanzamt anzeigen könnte. Der Rest weiß noch nicht und ich weiß es auch noch nicht, wann ich endlich es erfahren würde. Der gesamte Betrag von Lebensversicherung übersteigt JEDOCH nicht den Freibetrag vom 400.000€.


-- Editiert von Vince505 am 19.09.2021 08:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Vince505):
Deswegen bin ich verwirrt, denn bei der Anzeige muss man angeben, was man erben wird, und das weiß ich auch noch nicht.


Man gibt einfach wahrheitsgemäß an, dass noch weiteres Erbe zu erwarten ist, dessen Höhe erst nach der Erbzeremonie bekannt ist. Wenn die Erbzeremonie in Kürze erfolgt, dann würde ich nur eine gemeinsame Anzeige machen.

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