Auf das Erbe verzichten - geht das ?

27. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)
Auf das Erbe verzichten - geht das ?

Wenn jemand auf das Erbe verzichtet, ist er dann auch von allen Pflichten befreit wie z.B. das renovieren der Wohnung des verstorbenen ? Falls Verzicht möglich ist, wann, wo und in welcher Form muß er diesen Verzicht anzeigen. Fällt bei Verzicht auf das Erbe, auch eine auf den Namen des verzichtenden bestehende, Lebensversicherung weg.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn jemand auf das Erbe verzichtet, ist er zu nichts verpflichtet.

Juristisch korrekt nennt man das Erbausschlagung. Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen. Man kann das Erbe nur komplett ausschlagen oder komplett annehmen.

Die Lebensversicherung ist davon meines Erachtens nicht betroffen.

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#2
 Von 
Ovve
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 114x hilfreich)

Aber wer muß dann die ganzen Kosten tragen. Wohnung-Renovierung, Bestattungskostenusw. wenn jetzt z.B. alle Erben 1. Grades auf das Erbe verzichten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die genannten Dinge sind Nacchlassverbindlichkeiten und werden daher aus dem Nachlass bezahlt.

Wenn der Nachlass aber aus Schulden besteht, dann hat der Vermieter leider Pech gehabt (Wohnungrenovierung) und die Bestattungskosten trägt derjenige, der die Bestattung beauftragt hat.

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